Madner als VfGH-Vizepräsidentin vorgeschlagen

Der Ministerrat hat heute die Universitätsprofessorin Verena Madner als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nominiert. Konkret hat die Bundesregierung beschlossen, Madner dem Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen für diese Funktion vorzuschlagen. Die Ernennung erfolgt durch das Staatsoberhaupt.

Die Nachbesetzung wurde notwendig, nachdem der bisherige Vizepräsident Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs angelobt worden war. Nach über zehn Monaten ist das Höchstgericht damit wieder vollzählig besetzt. Madner ist das erste von den Grünen vorgeschlagene Mitglied des VfGH.

Mitglied zahlreicher Fachbeiräte

Im Beschluss der Bundesregierung wird ausdrücklich festgehalten, dass Madner die in der Verfassung genannten Voraussetzungen für die Ernennung erfüllt und keine Ausschließungsgründe vorliegen.

Madner ist Professorin für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Public and Urban Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zusätzlich zu ihrer akademischen Karriere war und ist Madner in zahlreichen Fachgremien tätig. So war sie etwa Vorsitzende des unabhängigen Umweltsenats des Bundes, einer richterlichen Behörde.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gratulierte Madner. Sie verfüge über umfassende Expertise im öffentlichen Recht und im Umweltrecht und werde „eine exzellente Verstärkung für den Verfassungsgerichtshof“ sein, so Zadic.

Sobotka: „Klare Mehrheit“ im Hauptausschuss

Weiters beschloss der Ministerrat, die derzeitige Budgetsektionschefin im Finanzministerium, Helga Berger, als neues österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof vorzuschlagen. Sie wird damit in Luxemburg den bisherigen österreichischen Vertreter Oskar Herics ablösen. Für die Ernennung ist noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka habe bereits mitgeteilt, dass im Hauptausschuss „eine klare Mehrheit“ für Berger gegeben sei, heißt es im Ministerratsvortrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP).

Berger wird darin als „in höchstem Maße geeignet“ für diese Funktion bezeichnet. Die ausgebildete Richterin war vor ihrer Tätigkeit als Budgetsektionschefin im Finanzministerium auch mehr als fünf Jahre lang als Sektionsleiterin im Rechnungshof tätig.

Für die gestern bereits angekündigte Personalentscheidung, Albert Posch zum Leiter des Verfassungsdienstes zu bestellen, ist kein Beschluss des Ministerrates erforderlich. Posch hat den – unter Türkis-Grün wieder vom Justizministerium ins Kanzleramt zurückgekehrten – Verfassungsdienst bereits provisorisch geleitet, nachdem der SPÖ-nahe Sektionschef Gerhard Hesse im Vorjahr zum Gericht der Europäischen Union (EuG) nach Luxemburg gewechselt war. Mit 1. Mai soll er diese Position nun fix übernehmen.