Leere Konzertbühne
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Abgesagte Veranstaltungen

Statt Geld gibt es großteils Gutscheine

Das Kulturleben spielt sich derzeit im virtuellen Raum ab – und zwar sehr ausschweifend. Für Austragende der reihum abgesagten Veranstaltungen sowie jene, die bereits Tickets dafür erworben haben, ist das ein schwacher Trost. Die Regierung hat sich nun zu einer Gutscheinlösung durchgerungen, die auch den stillgelegten Sportbereich umfasst.

Ein entsprechender Antrag von ÖVP und Grünen wurde am Freitag im Justizausschuss eingebracht, der Beschluss soll am Dienstag erfolgen. „Es wird für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse sowie Kunst- und Kultureinrichtungen diese Lösung geben“, sagte die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger. Konkret ist vorgesehen, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird.

Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.

Ausnahme bei Gebietskörperschaften

Gültig ist die Regelung für alle in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehenden Absagen seit Mitte März. Ausgenommen sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. „Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht“, sagte Blimlinger. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für die Fußballbundesliga. Diese kann man sich ausbezahlen oder den Betrag für ein Folgeabonnement gutschreiben lassen.

Leeres Fußballstadion
GEPA/Matthias Hauer
Auch im Sport geht seit Wochen nichts mehr

Blimlinger: „Bester Kompromiss für beide Seiten“

„Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Veranstalter einerseits nicht insolvent werden und andererseits die Kunden besser abgesichert sind“, sagte Blimlinger. „Wenn die Veranstalter insolvent werden, bekommen die Leute nämlich gar nichts. Mit der Gutscheinlösung schiebt man die Frage der Liquidität hinaus. Es ist aus unserer Sicht der beste Kompromiss für beide Seiten.“

Ganz anders sieht das der Verein für Konsumenteninformation (VKI), er kritisiert eine „massive Einschränkung“ von Konsumentenrechten. „Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Wird eine Veranstaltung abgesagt, dann haben Konsumentinnen und Konsumenten einen Anspruch darauf, den Ticketpreis zurückzuerhalten.“ Alles andere sei verfassungsrechtlich fraglich. Außerdem könne „die Annahme eines Gutscheines nur dann empfohlen werden, wenn er insolvenzabgesichert wäre“.

VKI: Gutscheinlösung muss freiwillig bleiben

Natürlich stehe es Verbrauchern frei, „von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder eine Verlegung der Veranstaltung zu akzeptieren“, hieß es vom VKI. „Ein derartiges Entgegenkommen muss aber freiwillig bleiben. Denn auch viele Verbraucher sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.“ Es sei letztlich auch keineswegs gesichert, dass diese Maßnahme den Künstlern zugutekomme. „Geschützt werden in erster Linie die Veranstalter.“

Von der FPÖ hieß es, dass man dem schwarz-grünen Antrag „sicherlich keine Zustimmung“ erteilen werde. „Zuerst werden die Konsumenten gezwungen, einen Gutschein anstatt der ihnen zustehenden Rückzahlung einer bereits bezahlten Veranstaltung zu bekommen, um dann im Falle einer möglichen Insolvenz des Veranstalters auf ebendiesem Gutschein sitzen zu bleiben. Damit hat sich die Bank beziehungsweise der Staat für eine mögliche Ausfallshaftung aus der Affäre gezogen“, sagte Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.

SPÖ und NEOS: Zustimmung mit Vorbehalt

Im Gegensatz dazu können sich SPÖ und NEOS unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung zu der Gutscheinregelung im Parlament vorstellen. „Die von der Regierung geplante Lösung ist grundsätzlich richtig – allerdings darf das nicht auf Kosten von Jugendlichen und finanziell schlechter gestellten Menschen gehen“, sagte SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda. Die SPÖ hat deshalb eine Änderung vorgeschlagen, damit Minderjährige und GIS-Befreite, die Karten für jetzt untersagte Veranstaltungen gekauft haben, ausgenommen sind und die Ticketkosten refundiert bekommen.

Auch NEOS sagt nicht grundsätzlich Nein zu dem Gesetz. Aus juridischer Sicht stünden ihm aber die Haare zu Berge, sagte Justizsprecher Johannes Margreiter. Es werde dabei in das Grundgesetz eingegriffen, noch dazu mit unbestimmten Rechtsbegriffen – so werde etwa nicht klar definiert, was ein Sportereignis oder ein Kulturereignis sei. Das werde bei der Anwendung erhebliche Probleme verursachen. Das Anliegen sei zwar ein hehres, sagte Margreiter, in dieser Form könne er dem Gesetz aber keine Zustimmung erteilen.