Bayern: Große Geschäfte dürfen öffnen

Große Geschäfte in Bayern können ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das sagte die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) heute auf Anfrage in München. Zuvor hatte Bayerns höchstes Verwaltungsgericht das von der deutschen Bundesregierung in der Coronavirus-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter sahen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Geschäften als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitgeteilt hatte.

Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und dem Saarland dagegen halten die Vorschrift für rechtens. Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte einheitliche Regelungen für alle Einzelhändler unabhängig von der Ladengröße.