Nationalrat: Neue Vorschriften für Demos

Die Coronavirus-App wird ebenso wie die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht Bedingung für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Demonstrationen sein. Das hat die Koalition heute mit einem Abänderungsantrag zur Epidemigesetz-Novelle klargestellt.

Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, können gemäß dem Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen eingeschränkt werden.

Beispielhaft in den Erläuterungen zum neuen – der APA vorliegenden – Gesetzestext angeführt wird eine Beschränkung auf Mitglieder einer veranstaltenden Einrichtung, bestimmte Berufsgruppen wie etwa Spitzensportler.

Risikogruppenzugehörigkeit soll kein Grund sein

Angeführt als mögliche Voraussetzungen werden Vorgaben zu Abstandsregeln, Verpflichtungen zum Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Schutzvorrichtung, eine Beschränkung der Teilnehmerzahl sowie Anforderungen an das Vorhandensein und die Nutzung von Sanitäreinrichtungen sowie Desinfektionsmitteln.

Ausgeschlossen als Kriterien werden neben der Verwendung von Contact-Tracing-Technologie ein Abstellen auf Risikogruppen, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung.