Österreichs Kritik an Beihilfeprüfung zurückgewiesen

Die EU-Kommission hat heute die von Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) mehrfach geäußerte Kritik an der Dauer der Prüfung staatlicher Beihilfen und dem erlaubten Umfang zurückgewiesen. Bei der Einreichung der österreichischen Beihilfevorhaben am 31. März hätten für die Bewertung wesentliche Elemente gefehlt, hieß es in einer Stellungnahme.

Unklar sei unter anderem gewesen, ob nur Maßnahmen auf staatlicher Ebene oder auch auf Länderebene erfasst sein sollen und welche Wirtschaftssektoren einbezogen werden, so die Brüsseler Behörde in einem Statement der Kommissionsvertretung in Österreich.

Außerdem hätten für einige Maßnahmen noch die nationalen Rechtsgrundlagen gefehlt. Nach Klärung der offenen Fragen habe die EU-Kommission „umgehend grünes Licht“ gegeben und eine Liquiditätsregelung im Ausmaß von 15 Mrd. Euro am 8. April sowie Garantieregeln für Klein- und Mittelunternehmen am 16. April genehmigt.

Blümel erneuerte Forderung nach Aussetzung von Beihilfenrecht

Blümel erneuerte zuletzt am Montag in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) seine Forderung, dass das EU-Beihilfenrecht „in weiten Teilen vorübergehend ausgesetzt werden“ solle. Man brauche „mehr Unterstützung der EU, damit wir schneller helfen können“.

Zudem sagte der Finanzminister, dass er „über Wochen“ in Brüssel auf „taube Ohren“ gestoßen sei, als Österreich zu Beginn der Krise Betrieben „nach dem Schweizer Modell helfen, also zu 100 Prozent vom Staat garantierte Kredite ausgeben“ wollte. „Als es dann genehmigt war, mussten wir bürokratische Hürden überwinden“, wurde Blümel in der „FAZ“ zitiert.

Auch gegen diese Behauptungen wehrt sich die EU-Kommission und hält fest, dass die EU-Länder gemäß dem adaptierten temporären Beihilferahmen vom 3. April die Möglichkeit haben, eine staatliche Garantie von bis zu 100 Prozent für Kredite von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen zu gewähren. Zudem seien geringfügige Beihilfen erlaubt, die nicht meldepflichtig sind.

In Einklang mit den EU-Verträgen sei im März „sofort“ auf die durch die Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen reagiert und ein erster befristeter Beihilferahmen am 19. März angenommen worden, um den EU-Mitgliedern „maximalen Spielraum bei der Unterstützung der nationalen Wirtschaft einzuräumen“.

Bei der Erarbeitung der beiden Beihilferahmen seien alle Mitgliedsstaaten um ihre Meinung gebeten worden. Österreich habe weder bei der Konsultation zum ursprünglichen noch zum erweiterten Rahmen eine Garantie von bis zu 100 Prozent für Unternehmen gefordert, so die EU-Kommission.