Keine Befreiung von Pflichtpraktika

Das Bildungsministerium hat die Forderung von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, angesichts der Coronavirus-Krise Schülerinnen und Schüler heuer von ihrem Pflichtpraktikum im Sommer zu befreien, zurückgewiesen. Einem Erlass zufolge soll es aber möglich sein, das Praktikum im nächsten Jahr nachzuholen.

Hintergrund ist, dass viele Unternehmen aufgrund der angespannten und ungewissen wirtschaftlichen Lage heuer keine Praktikumsplätze anbieten werden.

Die Gewerkschaft und die AK forderten daher, die nach ihren Angaben rund 50.000 betroffenen Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen von der Praktikumspflicht zu befreien. Diese dürften „jetzt nicht zur sinnlosen Suche nach Plätzen für Pflichtpraktika gezwungen werden“, so AK-Präsidentin Renate Anderl.

„Praktikum in erfolgloser Arbeitssuche“

Sie kritisierte den Erlass des Bildungsministeriums. Er schreibt vor, dass alle, die jetzt Absagen erhalten, weitersuchen müssen, gegebenenfalls das Praktikum aber im nächsten Jahr nachholen können. Dies könnte dazu führen, dass Schüler dann zwei Praktika in den Sommerferien machen müssten, so Anderl.

„Das klingt wie die Pflicht zu einem Praktikum in erfolgloser Arbeitssuche“, so Anderl. Die Gewerkschaft vida warnte zudem davor, dass in der Gastronomie Praktikanten eingesetzt werden könnten, anstatt die Gekündigten wieder einzustellen. Letzteres müsse aber Vorrang haben.