EZB-Urteil: Verfahren gegen Deutschland möglich

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen prüft wegen des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils zur Europäischen Zentralbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor, der der dpa vorliegt.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte diese Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestellt. Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

EU prüft weitere Schritte

Von der Leyen bekräftigte daraufhin, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren“, schrieb die Kommissionschefin an Giegold.

Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Währungspolitik der Union sei in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.

„Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. „Ich nehme diese Sache sehr ernst.“ Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde.