Frau schaut in eine Speisekarte
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500 Mio. Steuererleichterungen

Das „Wirtshauspaket“ im Überblick

Die Bundesregierung hat ein Bündel an Steuererleichterungen vorgestellt, die die Gastronomie in Summe um 500 Mio. Euro entlasten sollen. Teile wie die Halbierung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke auf zehn Prozent gelten nur im zweiten Halbjahr 2020. Andere wie die ausgeweitete Pauschalierung sollen dauerhaft gelten. Ein Überblick:

  • Wirtshäuser dürfen auf nicht alkoholische Getränke von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 zehn Prozent Mehrwertsteuer verrechnen statt 20 Prozent. Ausdrücklich sollen sie die Speisekarten aber unverändert lassen, die Steuersenkung soll ihnen und nicht den Kunden zugutekommen. Die Entlastung soll 200 Mio. Euro betragen.
  • Die Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro erhöht, damit dürfen deutlich mehr Firmen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung statt einer doppelten Buchführung machen. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der Gastronomie entgegen. Zugleich werden die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbare Grundpauschale von zehn auf 15 Prozent des Umsatzes und der in der Grundpauschale absetzbare Mindestbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen sollen 100 Mio. Euro. Entlastung bringen.
  • Die Mobilitätspauschale, ein weiterer pauschal ermittelter Betriebsausgabenposten, soll ebenfalls steigen.
  • Die Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine steigt von derzeit 4,4 Euro auf acht Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf zwei Euro (für Lebensmittelgeschäfte). Damit soll der Umsatz angekurbelt werden. 600.000 Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitgeber und – über den höheren Umsatz – die Gastwirte profitieren in Höhe von 150 Mio. Euro.
  • Geschäftsessen in den Wirtshäusern sollen künftig zu 75 Prozent statt zu 50 Prozent absetzbar sein. Das entspricht 25 Mio. Euro weniger Steuern.
  • Die Schaumweinsteuer wird gestrichen, was ebenfalls 25 Mio. Euro weniger Steuern bedeutet. Die Steuer ist erst im März 2014 wieder eingeführt worden, nachdem sie 2005 bereits einmal abgeschafft wurde.