Bericht: Deutschpflicht für Taxi- und Uber-Fahrer

Ab 2021 müssen Fahrer und Fahrerinnen im Taxi- und Mietwagengewerbe Deutschkenntnisse per Zeugnis nachweisen. Das geht aus einer geplanten Verordnung von Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) hervor, über die der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtete.

So müssen Fahrer und Fahrerinnen laut Bericht künftig Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 vorweisen. Auf dem Level ist man in der Lage, sich in einfacher Sprache zu beliebigen Themen zu unterhalten. Der Nachweis sei auch durch die Vorlage eines Pflichtschulzeugnisses mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache oder durch Vorsprache bei der Behörde möglich.

WKÖ: Neuer Qualitätsstandard

Im „Standard“-Artikel sagt der zuständige Obmann bei der Wirtschaftskammer, Gökhan Keskin, dass die künftig vorgeschriebenen Deutschkenntnisse helfen sollen, das Image der Branche aufzubessern. „Die Zeiten, in denen der Gast eingestiegen ist und gesagt hat: ‚Du fahren, ich sage‘, die sind vorbei“, so Keskin.

Ob Uber oder Taxi, der Fahrer bzw. die Fahrerin müsse bestimmte Informationen über die Fahrtstrecke, die Verkehrslage und Sehenswürdigkeiten auf Deutsch geben können. Für ihn sei das ein neuer Qualitätsstandard, wurde Keskin zitiert.

Nach einem langen Streit zwischen dem Taxigewerbe und dem Mietwagendienstleister Uber laufen die Branchen unter dem Einheitsgewerbe namens „Personenbeförderung mit Pkw“. Das hat der Nationalrat vergangenes Jahr beschlossen.