Deutsche Regierung will schärfere Regeln für Fleischbranche

Die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie in Deutschland sollen verschärft werden. Das deutsche Bundeskabinett beschloss heute die Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“. Geplant seien verschiedene gesetzliche Regeln wie ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommendem Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.

Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft sollen ab 1. Jänner 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. „Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich“, heißt es.

Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen statt bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.

Gehäufte CoV-Infektionen bei Subunternehmen

Nach einer Häufung von Coronavirus-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, in der Branche „aufzuräumen“.

Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.