Geplante Lockerungen auch für Sportveranstaltungen

Das Gesundheitsministerium hat gestern betont, dass die allgemeine Öffnung von Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen auch für Sportveranstaltungen gelten soll. Ausnahme bleibt die Fußball-Bundesliga, wo es eine eigene Vereinbarung gibt, wonach es vorerst „Geisterspiele“ ohne Zuschauer geben wird.

Wie bei allen anderen Veranstaltungen erfolgt auch im Bereich Sport die Öffnung für Veranstaltungen gestaffelt, hieß es in einer Klarstellung des Ministeriums. Auch im Bereich der Hochzeiten und Begräbnisse sind Lockerungen in Arbeit, wann diese in Kraft treten sollen, blieb zunächst unklar.

Präventionskonzept nötig

Für Veranstaltungen gilt ab 29. Mai drinnen und draußen ein Limit von maximal 100 Besuchern. Indoor sind ab 1. Juli maximal 250 Besucher erlaubt, ab 1. August maximal 500 und bis zu 1.000, wenn die Veranstalter der für Bewilligungen zuständigen Behörde in den Bundesländern (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) ein Präventionskonzept vorlegen und diese eine Genehmigung erteilen.

Outdoor gilt die Grenze von 500 Besuchern ab 1. Juli, ab 1. August sind es 750 Personen. Hier sind dann auch maximal 1.250 Besucher erlaubt, wenn ein Präventionskonzept von den Behörden genehmigt wird.

Wie in allen anderen Veranstaltungsbereichen gelten für das Publikum auch hier die Sicherheitsbestimmungen gegen eine Coronavirus-Ausbreitung wie beispielsweise der Einmetersicherheitsabstand. Indoor muss, wenn dieser nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ab 1. Juli muss indoor bei mehr als 100 Besuchern ein Präventionskonzept vorgelegt sowie ein Covid-19-Beauftragter eingesetzt werden.

Prüfphase für Formel 1

Das Gesundheitsministerium befindet sich bezüglich eines möglichen WM-Auftakts der Formel 1 mit einer Doppelveranstaltung am 5. und 12. Juli in Spielberg weiter in der Prüfungsphase. „Wir sind mitten in der Bearbeitung des Konzeptes“, sagte Anschober.

Das Gesundheitskonzept des Projekts Spielberg war dem Ministerium am Donnerstag vor einer Woche (14. Mai) übermittelt worden. „Wir haben das entsprechende Konzept der Veranstaltergemeinschaft zum Doppel-Grand-Prix in der Steiermark erhalten“, bestätigte Anschober. „Wir wollen versuchen, das zeitnah zu entscheiden.“ Eventuell auch unter bestimmten Auflagen.

„Mir wurde von den Veranstaltern von sich aus signalisiert, dass sie keinen Grand Prix mit Publikum planen“, sagte der Minister. Stattdessen sind ähnlich wie bei der Fußballbundesliga, die am 2. Juni ihren Spielbetrieb ohne Publikum wieder aufnimmt, „Geisterrennen“ geplant.

„Sehr klare Empfehlungen“ für Bäder in Aussicht

Am Freitag sollen aber in der Novelle mehrere „große, wichtige Bereiche“ inkludiert werden. Neben der Wiederöffnung der Beherbergungsbetriebe ist das auch der Bereich Freizeiteinrichtungen und der Bereich der Bäder. Hier soll es „sehr klare Empfehlungen“ geben, wie Vorsorge für die weitere Eindämmung der Pandemie getroffen wird. Aufsperren dürfen am Freitag etwa auch wieder Fitnesscenter, sofern indoor der Abstand von zwei Metern eingehalten wird.

Mit den bisherigen Öffnungsschritten in zeitlichen Abständen unter Sicherungsmaßnahmen verfolge man „bis zum heutigen Tag eine durchaus erfolgreiche Strategie“, betonte Anschober. Allerdings warnte er „eindeutig davor, dass wir uns in falscher Sicherheit wiegen. Wir merken in Niederösterreich und Wien, wie schnell sich ein neuer Cluster bilden kann“, sagte der Minister.

Das könne auch in anderen Regionen passieren, wenn sich Menschen in prekären Lebenssituationen befinden, sagte Anschober. Österreich befinde sich aber weiterhin auf einem guten Weg, so der Gesundheitsminister mit Blick auf die Zahl der Infizierten. Aktiv erkrankt sind derzeit 760 Personen.