Hochzeitsgäste werfen Blumenblätter auf ein sich küssendes Brautpaar
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Weitere Lockerungen

Mehr Menschen auf Hochzeiten erlaubt

Ab Freitag sind wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu hundert Personen erlaubt. Das geht aus der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der „Covid-19-Lockerungsverordnung“ hervor. Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern – nicht wie ursprünglich angekündigt von zwei Metern.

Festgeschrieben ist auch Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, etwa auf Ausflugsschiffen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, beispielsweise eine Gästegruppe.

In Beherbergungsbetrieben hat der Gast in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, weiter einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Das gilt dann nicht, „wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann“. Im Eingangs- und Rezeptionsbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Lockerungen der Beschränkungen bei Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen werden wieder mit mehr Besucherinnen und Besuchern erlaubt, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits angekündigt hatte. Mit 1. Juli sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich für bis zu 500 Personen zulässig.

Mit 1. August sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen gestattet. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen, heißt es in der Verordnung.

Liegt eine Bewilligung der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vor, dann sind mit 1. August auch Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1.250 Personen möglich. Voraussetzung dafür ist ein Präventionskonzept der Veranstalter.

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Öffnen dürfen am Freitag auch wieder Fitnessstudios. Hier muss ein Zweimeterabstand eingehalten werden, er kann laut Verordnung aber „ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden“. „Schwimmbäder und Thermen dürfen nur betreten werden, nachdem der Betreiber in Hinblick auf die besonderen Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 seine gesetzlich festgelegten hygienischen Verpflichtungen evaluiert sowie seine Maßnahmen und die Badeordnung entsprechend dem Stand der Wissenschaft adaptiert hat.“ Geschlossen bleiben „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“, hier gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Im beruflichen Kontext wurde hinsichtlich der Abstandsregelung eine Präzisierung vorgenommen. Ist aufgrund „der Eigenart der beruflichen Tätigkeit“ der vorgesehene Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht einzuhalten, „ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen“, heißt es in der Novelle. Aufgezählt sind in diesem Zusammenhang etwa das Bilden von festen Teams, das Anbringen von Trennwänden und Plexiglaswänden.

Auch Kinos können aufsperren

Noch vor Kurzem hatte es geheißen, dass die Kinos erst mit dem nächsten Kulturöffnungsschritt Anfang Juli ihre Pforten öffnen können, nun ist es schon am Freitag so weit: Die Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung macht Filmvorführungen ab 29. Mai bei Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen möglich. Zum Start sind bis zu 100 Besucher denkbar.

Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Dieser gilt im Übrigen von Sitzmitte zu Sitzmitte, was es vor allem modernen Lichtspielhäusern ermöglichen könnte, auf einen freien Sitzplatz zwischen den Besuchern zu verzichten. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist nur dann zulässig, wenn Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Viele Hotels bleiben zu

Rechtzeitig vor dem Pfingstwochenende dürfen am Freitag auch die Hotels wieder öffnen. Allerdings werde nur die Hälfte der Beherbergungsbetriebe an diesem Tag tatsächlich aufsperren, hieß es aus der Wirtschaftskammer (WKÖ) zur APA.

Zwischen 40 und 50 Prozent der Beherbergungsbetriebe würden mit 29. Mai starten, die nächsten 20 Prozent im Laufe des Juni und weitere 20 Prozent in den ersten beiden Juli-Wochen. Das ergab eine aktuelle Branchenumfrage, die die WKÖ dieser Tage gemeinsam mit der Österreich Werbung durchführte.

Weitere Lockerungen

Ab Freitag sind in Österreich wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu hundert Personen erlaubt. Ebenfalls ab Freitag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern.

„Die, die jetzt gleich aufsperren, sind die, die im Ganzjahrestourismus sind – so etwa Thermenhotels; als Nächstes werden die Sommersaisonbetriebe öffnen und am Schluss jene im städtischen Bereich“, sagte die Obfrau des WKÖ-Fachverbands Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler.

Im Vergleich zu normalen Jahren ist die Buchungslage in den Hotels wegen der Pandemie äußerst bescheiden. Die Grenzen werden nur nach und nach geöffnet, der Flugverkehr ist derzeit noch weitgehend lahmgelegt. Punktuell gebe es im Tourismus dennoch eine gute Auslastung, in Kärnten – vor allem im Seengebiet – sogar eine sehr gute Auslastung. Insgesamt lagen die Anfragen von Urlaubern vor einigen Tagen noch „leicht über Vorjahr, die tatsächlichen Buchungen aber um ein Drittel unter dem Vorjahr“, berichtete Kraus-Winkler.

Anschober appelliert an „Vernunft“ der Bevölkerung

Gesundheitsminister Anschober appellierte am Mittwochnachmittag per Presseaussendung an die Bevölkerung, „weiterhin mit Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz weiterhin zu tragen“. Die engagierte Umsetzung der Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der Pandemie sei „Grundvoraussetzung für die schrittweise Öffnung“.