Berichte mit Details zu Trump-Verordnung gegen Onlinenetzwerke

Nach Donald Trumps Empörung wegen des ersten Faktenchecks eines seiner Tweets hat das Weiße Haus eine Verfügung des US-Präsidenten zu Onlineplattformen angekündigt. Laut Medienberichten könnte Trump dabei den umfassenden rechtlichen Schutz der Dienste ins Visier nehmen – einen Grundpfeiler, der Facebook, Twitter und YouTube in ihrer heutigen Form erst möglich gemacht hat.

Trump hatte zuvor gedroht, Soziale Netzwerke zu regulieren oder ganz zu schließen, wenn sie „konservative Ansichten“ unterdrückten. Offizielle Angaben zum Inhalt der Präsidentenverfügung gab es zunächst nicht. Eine Sprecherin des Weißen Hauses sagte gestern Abend (Ortszeit) auf Trumps Rückflug von Cape Canaveral nach Washington Angaben mitreisender Journalisten und Journalistinnen zufolge lediglich, Trump werde heute eine Verfügung zu Social Media unterzeichnen.

Hintergrund ist, dass der Kurznachrichtendienst Twitter – Trumps bevorzugte Plattform – erstmals einen Tweet des Präsidenten einem Faktencheck unterzogen hatte. Trump hatte in seiner Twitter-Nachricht behauptet, dass Briefwahl Wahlbetrug Vorschub leiste, was der Faktencheck als irreführend einordnete. Trump warf Twitter daraufhin vor, sich in die US-Präsidentschaftswahl im November einzumischen.

Anfechtung vor Gericht erwartet

Die „Washington Post“ berichtete unter Berufung auf einen Entwurf der Verfügung, das Wirtschaftsministerium solle die Telekommunikationsaufsicht FCC dazu aufrufen, den Geltungsbereich einer als „Section 230“ bekannten Regelung zu prüfen. Gemäß der Regelung, die Teil eines Gesetzes von 1996 ist, werden Onlinedienste nicht für von Nutzern und Nutzerinnen veröffentlichte Inhalte wie Kommentare und Videos haftbar gemacht.

Zugleich erlaubt die „Section 230“ den Plattformen, gegen bestimmte Inhalte und Nutzer vorzugehen. Andere Medien berichteten ähnlich unter Berufung auf ungenannte Quellen. Das „Wall Street Journal“ schrieb unter Berufung auf Experten, dass die Verfügung schnell vor Gericht angefochten werden dürfte.

Der Entwurf sieht den Berichten zufolge zudem vor, die unter anderem für Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde FTC mit der Prüfung von Beschwerden über politische Voreingenommenheit zu betrauen. Zudem sollen Bundesbehörden dazu verpflichtet werden, ihre Ausgaben für Werbung in Sozialen Netzwerken zu überprüfen. FCC und FTC sind unabhängige Behörden.