ÖGB drängt auf günstige Ferienbetreuung

Die Nachfrage nach Kinderbetreuung in den Sommerferien wird heuer coronavirusbedingt größer sein als je zuvor. Deshalb drängte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) heute per Aussendung auf günstige Angebote in ganz Österreich. Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat die – für Ende vergangener Woche angekündigte – Regelung bisher nicht präsentiert.

Während des „Shut-down“ haben viele Eltern den Urlaub vorgezogen, um ihre Kinder zu betreuen. Damit fehlen ihnen die freien Tage im Sommer. Zudem sollte Großeltern aufgrund ihres Alters möglichst nicht als Betreuungspersonen herangezogen werden. Aber viele Familien hätten keine finanziellen Ressourcen für kostspielige Kinderbetreuung und bräuchten dringend Unterstützung.

„Es braucht jetzt leistbare Betreuungsangebote in ganz Österreich, um des massiven Mehrbedarfs gerecht zu werden. Der Betreuungscountdown läuft“, stellte ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann fest. Der Bund müsse einspringen und die Kosten übernehmen.

Familienministerium kündigt Leitfaden an

Die Regeln für die Kinderbetreuung im Sommer seien mit der zweiten Covid-19-Lockerungsverordnung bereits klargestellt, und demnächst werde es einen Leitfaden für Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote geben, teilte das Familienministerium der APA mit.

Was die finanzielle Unterstützung für Eltern für die Sommerbetreuung betrifft, verwies ein Sprecher auf die Zuständigkeit der Länder. Das Land Niederösterreich hat bereits angekündigt, die Gemeinden bei der Kinderbetreuung im Sommer mit Maßnahmen um insgesamt 4,5 Millionen Euro zu unterstützen. Die Stadt Wien hat die traditionelle Ferienbetreuung der „Summer City Camps“ erweitert.

Angeboten werden können Feriencamps ab Juni. Bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern brauchen die Anbieter einen Covid-19-Beauftragten und ein Präventionskonzept. Generell sind die bekannten Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge) einzuhalten. Bei Übernächtigungen in Schlafräumen muss mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten oder für Trennung (z. B. durch Plexiglaswände) gesorgt werden.