Härtefallfonds: Richtlinie überarbeitet, neue Anträge möglich

Die am 27. Mai angekündigte Nachbesserung beim Coronavirus-Härtefallfonds für Selbstständige ist nun offiziell: Seit heute gilt die überarbeitete Richtlinie. Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen sei keine neuerliche Einreichung erforderlich, teilte die für die Abwicklung zuständige Wirtschaftskammer (WKÖ) heute in einer Aussendung mit.

„Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde gestern bereits begonnen“, so die Wirtschaftskammer.

Die türkis-grüne Regierung hatte nach Kritik von Selbstständigen am Härtefallfonds einige Verbesserungen umgesetzt. Die Mindestförderung wurde auf 500 Euro angehoben, ein zusätzlicher „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat eingeführt und die Verdoppelung der förderbaren Monate von drei auf sechs ausgeweitet. Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds sind auf der Website der WKÖ möglich.