Wahlgesetz in Südafrika in Teilen verfassungswidrig

Südafrikas Verfassungsgericht hat das Wahlgesetz des Landes in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dass Kandidaten ohne eine Parteizugehörigkeit nicht an National- und Provinzwahlen teilnehmen könnten, verstoße gegen die Verfassung, erklärte Verfassungsrichter Mbuyiseli Madlanga heute. Das südafrikanische Parlament muss das Gesetz nun innerhalb von zwei Jahren überarbeiten.

Gemäß Artikel 3 des Wahlgesetzes von 1998 ist es Kandidaten mit Ausnahme von Kommunalwahlen, nicht erlaubt parteiunabhängig anzutreten. Das höchste Gericht des afrikanischen Landes kommt damit der Forderung mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen nach, die darin eine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit sehen.

Der ehemalige Oppositionschef Mmusi Maimane, der selbst vor Kurzem aus seiner Partei Demokratische Allianz ausgetreten war, begrüßte die Entscheidung. Sie sorge für „Freiheit“ und gebe denen mehr Spielraum, die „ohne das Schauspiel einiger dieser alten Organisationen“ dienen wollen, schrieb er im Onlinedienst Twitter.

Nach dem aktuellen System geben die Wähler in Südafrika ihre Stimme für Parteien ab, die ihre Sitze dann an ihre Listenmitglieder verteilen. Seit dem Ende der Apartheid 1994 regiert der Afrikanische Nationalkongress (ANC), der die Wahl im vergangenen Jahr mit 57,5 Prozent der Stimmen gewonnen hatte.