USA: Geschlecht und sexuelle Orientierung kein Kündigungsgrund

Der Oberste Gerichtshof der USA hat heute eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von LGBTQ-Personen erlassen. Eine Mehrheit der Richterinnen und Richter stellte fest, dass es diskriminierend ist, aufgrund des Geschlechts und sexueller Orientierung vom Arbeitgeber gekündigt zu werden.

Obwohl gleichgeschlechtliche Paare in den USA 2015 das Recht zur Heirat erlangt hatten, ist die Entlassung von LGBTQ-Beschäftigten in weiten Teilen der USA nach wie vor legal. Das Bundesgesetz benannte nämlich bis dato sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität im Gegensatz zur Hautfarbe und Herkunft nicht ausdrücklich als schützenswert.

Sechs von neun Richtern bzw. Richterinnen entschieden, dass ein Bundesgesetz, das die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des „Geschlechts“ verbietet (Artikel sieben des Bürgerrechtsgesetzes von 1964), auch auf Fälle anwendbar ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der LGBTQ-Community betreffen.

„Die Antwort ist klar“

„Heute müssen wir entscheiden, ob ein Arbeitgeber jemanden entlassen kann, nur weil er (bzw. sie, Anm.) homosexuell oder transsexuell ist. Die Antwort ist klar“, schrieb Richter Neil Gorsuch, einer der von US-Präsident Donald Trump an den Obersten Gerichtshof berufenen Richter, in der Entscheidung.

„Ein Arbeitgeber, der eine Person kündigt, weil sie homosexuell oder transsexuell ist, kündigt diese Person wegen Eigenschaften oder Handlungen, die sie bei Angehörigen eines anderen Geschlechts nicht hinterfragt hätte. Das Geschlecht spielt bei der Entscheidung eine notwendige und nicht zu verbergende Rolle, genau das, was Artikel sieben verbietet.“

Artikel sieben besagt, dass es für Arbeitgeber gesetzeswidrig ist, sich zu weigern, jemanden einzustellen, zu entlassen oder anderweitig aufgrund von „Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft“ zu diskriminieren.

„Grenzen der Fantasie der Verfasser“

Gorsuch schrieb, dass der Kongress möglicherweise nicht über die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität nachgedacht habe, als die Gesetzgeber den Begriff „Geschlecht“ in diesen Abschnitt des Bürgerrechtsgesetzes aufnahmen, „aber die Grenzen der Fantasie der Verfasser bieten keinen Grund, die Forderungen des Gesetzes zu ignorieren“.

Die Richter bzw. Richterinnen John Roberts Jr., Ruth Bader Ginsburg, Stephen Breyer, Sonia Sotomayor und Elena Kagan schlossen sich der Entscheidung Gorsuchs an. Die Richter Brett Kavanaugh, Trumps anderer Kandidat für das Gericht, Samuel Alito Jr. und Clarence Thomas stimmten dagegen.