Bericht: Verdächtiger im Fall „Maddie“ bestreitet Vorwürfe

Der deutsche Hauptverdächtige im Fall der verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann hat offenbar erstmals bestritten, etwas mit deren Verschwinden zu tun zu haben. Das gab sein Anwalt Friedrich Fulscher gegenüber dem britischen „Daily Mirror“ an. Der inhaftierte Verdächtigte stellte auch einen Antrag, den Rest seiner Freiheitsstrafe wegen eines anderen Delikts zur Bewährung auszusetzen. Das angesprochene Landgericht pocht aber auf Unzuständigkeit.

Das britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz. Mehr als 13 Jahre später teilten das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Juni überraschend mit, dass ein wegen anderer Delikte inhaftierter 43-jähriger Deutscher unter Mordverdacht stehe. Die britische Polizei geht hingegen auch nach 13 Jahren weiter von einem Vermisstenfall aus.

Gestern dementierten die Eltern der Dreijährigen zudem britische Medienberichte, wonach ihnen in einem Schreiben deutscher Ermittler der Tod ihrer Tochter als bewiesen dargestellt wurde. Das sei falsch, teilten Kate und Gerry McCann auf ihrer Website mit.

Neue Details zu Hauptverdächtigem

Für Aufsehen sorgte zuvor ein Bericht von SpiegelTV, wonach die Polizei USB-Sticks mit Tausenden Bilder von Kindesmissbrauch sowie mehrere Badeanzüge für Mädchen auf dem Grundstück des Deutschen gefunden habe. Der Mann ist mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt zurzeit in Kiel eine Strafe ab. Dabei ging es um den Handel mit Drogen.

Parallel ist gegen ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen eine Untersuchungshaft angeordnet. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am 16. Dezember 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden „Maddies“, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim deutschen Bundesgerichtshof.