Drittes Geschlecht: NEOS macht weiter Druck gegen Kickl-Erlass

NEOS macht weiter Druck gegen einen Erlass von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der die Eintragung des dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden erschwert. Via Entschließungsantrag wird neuerlich dessen Abschaffung gefordert. Das Rechtskomitee Lambda zeigte unterdessen u. a. Kickl und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches an. Aus dem Innenministerium wurde gegenüber ORF.at betont, man arbeite derzeit gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium daran, den Erlass zu überarbeiten.

Erlass verlangt medizinisches Gutachten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Ende Juni 2018 jenen Personen, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, das Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag zugestanden. Der Kickl-Erlass erschwert die Eintragung jedoch, indem er von diesen Personen ein medizinisches Gutachten verlangt. Diese Gutachten sollen durch eigens zusammengestellte Boards erstellt werden, doch diese gebe es bis zum heutigen Tag nicht, kritisierte der NEOS-LGBTIQ+-Sprecher Yannick Shetty auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Lambda-Präsident und Rechtsanwalt Helmut Graupner. Das sei ein „schikanöser und verfassungswidriger Bürokratismus“, sagte Shetty.

Rechtskomitee Lambda zeigte Kickl und Nehammer an

Das Rechtskomitee Lambda hat nun gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) eine Anzeige gegen Ex-Innenminister Kickl, den aktuellen Innenminister Nehammer sowie den Bürgermeister der Stadt Steyr, Gerald Hackl, eingebracht – wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs. Lambda-Präsident Graupner sprach heute von einer „vorsätzlichen Rechtsverweigerung“. Diese sei einerseits dadurch gegeben, dass die für die Begutachtung vorgesehenen Boards nicht existieren.

Andererseits werde auch die Eintragung mit der Bezeichnung „inter“ selbst nach wie vor verunmöglicht: Graupner verwies auf den durch ihn vertretenen Fall der intergeschlechtlich geborenen Person Alex Jürgen, auf den in der Anzeige verwiesen wird. Jürgen hatte bereits 2016 beim Bürgermeister der Stadt Steyr beantragt, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister von „männlich“ auf „inter“ zu ändern.

Im Juni 2018 schließlich gab der VfGH diesem Begehr recht – und betonte dabei ausdrücklich, dass „inter“ grundsätzlich als Bezeichnung zulässig ist. Dem folgend wurde dann im Juli 2018 vom oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Geschlechtseintrag im konkreten Fall dementsprechend zu ändern ist. Kickl habe jedoch gegen dieses Erkenntnis Revision erhoben und aufschiebende Wirkung beantragt, was vom Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2018 zurückgewiesen wurde.