Georgier tot: Karlsruhe vermutet russischen Auftragsmord

Nach dem Mord an einem Georgier im August vergangenen Jahres in Berlin hat die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor dem Berliner Kammergericht Anklage gegen einen Russen erhoben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen staatlichen Tötungsauftrag der russischen Regierung handelte.

„Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der prorussischen Regierung Georgiens“, teilte die Bundesanwaltschaft heute mit.

Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin von einem Fahrrad aus mit Schüssen in Kopf und Rücken niedergestreckt worden.

Der tatverdächtige Russe war noch am Tag des Attentats gefasst worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2019 die Ermittlungen an sich gezogen. Im Februar hatte die Anklagebehörde einen eigenen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Nach Angaben der Behörde hielt sich der Russe seit Ende 2016 als Asylwerber in Deutschland auf.

Diplomatische Verwerfungen

Der mutmaßliche Auftragsmord hatte erhebliche diplomatische Verwerfungen zwischen Deutschland und Russland ausgelöst. Wegen angeblich fehlender Bereitschaft Russlands, bei der Aufklärung der Tat zu helfen, hatte die Bundesregierung zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.

Der deutsche Außenminister Heiko Maas drohte nun mit weiteren Strafmaßnahmen: „Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor.“