Bei Kurzarbeit droht höhere Steuer auf Weihnachtsgeld

Menschen in Kurzarbeit droht eine höhere Besteuerung ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Darauf machte heute die „Kronen Zeitung“ in einem Bericht aufmerksam. Die Regierung versprach umgehend, gesetzlich nachzubessern und Benachteiligungen zu verhindern.

Ein Problem mit der Besteuerung der Sonderzahlungen haben aber seit heuer alle, deren Einkommen im Laufe des Jahres stark sinkt, warnte die Arbeiterkammer.

Die Kurzarbeitsregelung im Zuge der Coronavirus-Krise meint es an sich gut mit den Betroffenen. Obwohl sie nur 80 bis 90 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts erhalten, sollen die steuerbegünstigten Sonderzahlungen auf Basis des ganzen Gehalts bezahlt werden. Der Steuersatz liegt bei sechs statt bei 25 bis 50 Prozent.

Allerdings gibt es seit heuer eine gesetzliche Regelung, wonach alle Teile der Sonderzahlungen, die das Durchschnittsgehalt übersteigen, am Jahresende nachversteuert werden müssen. Nach dieser Bestimmung müsste für den Teil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, der den durchschnittlichen Lohn des Jahres übersteigt, doch die volle Lohnsteuer gezahlt werden.

Regierung will nachbessern

Die Regierung will nun dieses Problem beheben. „Menschen in Kurzarbeit sollen keine steuerlichen Nachteile beim Urlaubsgeld haben“, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute mit. „Wir werden mit einer gesetzlichen Regelung klarstellen, dass Menschen, die in Kurzarbeit sind und weniger Gehalt bekommen haben, keine steuerlichen Nachteile in Zusammenhang mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld erleiden.“

Die seit heuer gültige Regel, wonach am Jahresende noch einmal das Durchschnittsgehalt überprüft wird, führt allerdings bei allen zu einer höheren Besteuerung der Sonderzahlungen, deren Lohn gegen Ende des Jahres stark sinkt, etwa wegen Karenzen oder Arbeitslosigkeit, macht die Arbeiterkammer aufmerksam. Sie fordert die Abschaffung der Regelung.