Türkisches Verfassungsgericht: Demirtas’ Haft rechtswidrig

Das türkische Verfassungsgericht hat die jahrelange Inhaftierung des kurdischen Oppositionsführers Selahattin Demirtas als rechtswidrig eingestuft. In einem heute veröffentlichten Urteil stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Freiheits- und Sicherheitsrechte des früheren Präsidentschaftskandidaten und Vorsitzenden der prokurdischen HDP verletzt worden seien.

Der charismatische Demirtas war lange ein gefährlicher Rivale für den islamisch-nationalistischen Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdogan. Dann wurde ihm von der Regierung in Ankara „Terrorismus“ vorgeworfen und er wurde im November 2016 inhaftiert.

Anwälte fordern sofortige Freilassung

Die Anwälte von Demirtas forderten nun seine sofortige Freilassung, doch war unklar, wie die Behörden verfahren würden. Zuvor hatte auch schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erfolglos die Freilassung von Demirtas in einer Entscheidung vom November 2018 verlangt. Das türkische Verfassungsgericht ordnete auch Schadenersatz zugunsten von Demirtas in Höhe von umgerechnet 6.500 Euro an.

Ein türkisches Gericht hatte im September 2019 ebenfalls die Freilassung des Ex-HDP-Chefs angeordnet. Doch Demirtas kam nicht frei, weil er 2018 in einem anderen umstrittenen Verfahren zu vier Jahren und acht Monaten Haft wegen „Terrorpropaganda“ verurteilt worden war. Im noch laufenden Prozess gegen Demirtas wegen „Terrorismus“ drohen ihm 142 Jahre Gefängnis.