ÖVP: Haben Wahlkampfkostengrenze 2019 eingehalten

Pünktlich zur heutigen Verhandlung gegen den „Falter“ wegen eines Streits über die Einhaltung der Wahlkampfkosten hat die ÖVP ein Zahlenwerk vorgelegt. Laut den Zahlen hat die Volkspartei die Obergrenze von sieben Millionen Euro eingehalten. Konkret listet die ÖVP für die relevanten 82 Tage vor der Wahl vergangenen September Ausgaben von 5,6 Millionen Euro auf.

Das sind für die ÖVP die endgültigen Zahlen. Diese Ausgaben würden nun allerdings in den kommenden Wochen noch von den vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern geprüft.

ÖVP: Verzicht auf Werbespots in TV, Radio, Kino

Jeder, der den Wahlkampf mitverfolgt habe, wisse, dass die Volkspartei im Gegensatz zum politischen Mitbewerb beispielsweise komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe, so die stellvertretende Generalsekretärin Gaby Schwarz. Gleichzeitig forderte sie allen voran die Parteispitzen von SPÖ und FPÖ auf, unverzüglich nachzuziehen und ihre Wahlkampfausgaben ebenso offenzulegen.

Gesetzlich sind nur jene Ausgaben einzurechnen, die ab dem Stichtag 9. Juli getätigt wurden. Damit sind alle Aktivitäten aus dem Frühwahlkampf ausgeklammert. Derer gab es bei der ÖVP gar nicht so wenige, hatte Spitzenkandidat Sebastian Kurz (ÖVP) doch unmittelbar nach seiner Abwahl als Kanzler am 27. Mai durch die Lande zu touren begonnen.

In dem fortgesetzten Verfahren der ÖVP gegen den „Falter“ geht es um Berichte des Magazins, wonach die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleiert habe.

Der „Falter“ ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Wahlkampfkostenüberschreitung kalkulierte. Die Volkspartei klagte deshalb auf Unterlassung.