Finanzaufsicht BaFin erweitert Strafanzeige gegen Wirecard

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin legt bei ihrer Strafanzeige gegen Wirecard wegen des Verdachts der Marktmanipulation nach. „Wir haben heute eine Nachtragsanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Marktmanipulation erstattet“, sagte eine BaFin-Sprecherin gestern Abend.

Durch die Ad-hoc-Mitteilung von gestern, in der der Zahlungsdienstleister Wirecard einräumte, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ gar nicht existent seien, habe sich der Verdacht der Marktmanipulation erhärtet. „Die Ad-hoc-Mitteilung der Wirecard AG vom 22. Juni 2020 verstärkt den Verdacht, dass die bilanzielle Darstellung zu Umsatzerlösen und Vermögensgegenständen in den Geschäftsberichten (zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018) unrichtig war“, erklärte die BaFin-Sprecherin.

Die Behörde hatte bereits Anfang Juni Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen den gesamten damaligen Wirecard-Vorstand um Ex-Firmenchef Markus Braun erstattet. Damals ging es zunächst nur um mutmaßlich irreführende Aussagen in zwei Pflichtmitteilungen vom 12. März und 22. April. Die Behörde, die seit Anfang 2019 in Sachen Wirecard auch gegen den Konzern ermittelt, hatte ihre Untersuchung zu anderen Aspekten fortgeführt. Mit der Strafanzeige dürften die Untersuchungen der BaFin zur Marktmanipulation abgeschlossen sein. Nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft München I.