DSGVO: App soll Anwendung vereinfachen

Die EU-Kommission will neue Technologien nutzen, um die Anwendung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu vereinfachen. Es gehe darum, „den Bürgern zu helfen, die Regeln für die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu verwalten“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders heute in Brüssel. Die Kommission wolle dabei auf „Innovation“ und „vielleicht neue Apps setzen“.

Schnelles Klicken bei erstem Besuch

Die DSGVO schreibt vor, dass beim ersten Besuch von Websites und Onlineplattformen Nutzer jedes Mal nach ihren Präferenzen beim Umgang mit ihren Daten gefragt werden müssen. „Und die erste Reaktion ist, einfach Ja zu sagen“, so Reynders. Schließlich habe der Nutzer die Seite aufgerufen, um eine Information zu finden, nicht um seine Datenschutzeinstellungen zu verwalten.

„Wir werden nun versuchen, die Entwicklung neuer Technologien zu unterstützen, um die DSGVO in vollem Umfang zu nutzen“, sagte der Justizkommissar. Die Idee sei, eine Anwendung oder Website zu entwickeln, in der die Nutzer „alle Entscheidungen über den Schutz ihrer persönlichen Daten treffen“. Beim Surfen könnten dann die besuchten Webeites diese Einstellungen direkt übernehmen. „Das wäre für alle Beteiligten einfacher.“

Seit zwei Jahren in Kraft

Die Kommission stellte heute ihren Bericht zur Umsetzung der DSGVO vor. Das Regelwerk gilt seit Mai 2018 und macht Unternehmen und Organisationen europaweit Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer von Onlinediensten sollen so mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Missbrauch mit ihren persönlichen Daten vorzugehen.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten bewertet Brüssel die Verordnung grundsätzlich als Erfolg: Die DSGVO habe weltweit einen neuen Standard beim Datenschutz gesetzt, hieß es. Aber bei der Umsetzung gebe es auch weiterhin Schwierigkeiten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen seien die Auflagen häufig eine finanzielle Belastung.

Ein Grundproblem ist dem Bericht zufolge eine fehlende Harmonisierung der Regeln und deren Durchsetzung in den Mitgliedsstaaten, auch aufgrund unzureichender Ausstattung der zuständigen nationalen Datenschutzbehörden. „Wenn wir hier keinen Fortschritt sehen, gibt es auch die Möglichkeit, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten“, sagte Justizkommissar Reynders.