Strafen gegen FPÖ und SPÖ wegen Parteifinanzen

Die FPÖ soll fast 300.000 Euro Strafe zahlen, weil sie unzulässige Zuwendungen von Parlamentsklub und Parteiakademie erhalten hat. Das entschied der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt nach Anzeigen des Rechnungshofs. Die SPÖ soll 64.000 Euro zahlen – unter anderem wegen eines günstigen Seegrundstücks der Parteijugend am Attersee.

Alle Fälle gehen auf das Jahr 2017 zurück. Die entsprechenden Bescheide veröffentlichte der Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof, Gunther Gruber, heute. Rechtskräftig sind die Strafen nicht, die Parteien haben vier Wochen Zeit für eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.