Euro-Banknoten
ORF.at/Christian Öser
Unzulässige Spenden

FPÖ und SPÖ müssen Strafe zahlen

Die FPÖ soll fast 300.000 Euro Strafe zahlen, weil sie unzulässige Zuwendungen von Parlamentsklub und Parteiakademie erhalten hat. Das entschied der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt nach Anzeigen des Rechnungshofs. Die SPÖ soll 64.000 Euro zahlen – unter anderem wegen eines günstigen Seegrundstücks der Parteijugend am Attersee.

Alle Fälle gehen auf das Jahr 2017 zurück. Die entsprechenden Bescheide veröffentlichte der Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof, Gunther Gruber, am Donnerstag. Rechtskräftig sind die Strafen nicht, die Parteien haben vier Wochen Zeit für eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Im Fall der FPÖ geht es um die Querfinanzierung der Parteiarbeit durch Parlamentsklub und Parteiakademie. Beide erhalten öffentliche Fördergelder, dürfen diese aber nicht an die Partei weiterreichen. Dennoch hatte der Parlamentsklub die Facebook-Seite von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache betrieben, was der Rechnungshof als unzulässige Parteispende angezeigt hatte. Hier verhängte der UPTS nun 185.000 Euro Geldbuße gegen die FPÖ. Den Gegenwert der Seite musste der Senat durch ein Gutachten klären lassen, denn der FPÖ-Parlamentsklub lieferte auf Anfrage keine Aufstellung der Kosten des Facebook-Auftritts mit bis zu 800.000 Fans.

Screenshot www.facebook.com
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Der UPTS verhängte eine Strafe, weil der FPÖ-Parlamentsklub die Facebook-Seite Straches betrieb

Weitere 103.000 Euro Strafe setzte es, weil das Freiheitliche Bildungsinstitut für die Partei tätiges Personal bezahlt hatte. 5.000 Euro soll die FPÖ zahlen, weil sie Einnahmen aus Inseraten in der „Neuen Freien Zeitung“ nicht gemeldet hatte.

Grundstück für SJ am Attersee unzulässig

Die SPÖ soll unter anderem zahlen, weil das Land Oberösterreich der Sozialistischen Jugend (SJ) günstige Grundstücke am Attersee zur Verfügung stellt. Das wurde vom Rechnungshof als unzulässige Parteispende der öffentlichen Hand gewertet. Der UPTS bestätigte diese Ansicht nun und verhängte 45.000 Euro Geldbuße.

Weitere 19.000 Euro verhängte der Senat wegen Werbeeinschaltungen in parteinahen Medien im Wahlkampf 2017. Diese Inserate in den Magazinen von SPÖ-Pensionistenverband und Gewerkschaftsfraktion hätte die SPÖ nach Ansicht von Rechnungshof und UPTS als Parteispenden melden müssen.

Schon im Jänner Strafe gegen ÖVP verhängt

Schon im Jänner war gegen die ÖVP eine Geldstrafe aus ähnlichem Grund verhängt worden. Neben der Überschreitung der Wahlkampfkosten, die die ÖVP 800.000 Euro kostete, verhängte der Senat damals weitere Strafen – unter anderem für ein Grundstück am Mondsee, das der Jungen Volkspartei über Jahrzehnte vom Land Oberösterreich überlassen wurde. Damals wurde gegen die ÖVP eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro verhängt – es wurde dann erwartet, dass bei dem SJ-Grundstück ähnlich entschieden wird.

Das „Austria Camp Mondsee“
APA/Barbara Gindl
Gegen die ÖVP wurde wegen eines Grundstücks am Mondsee ebenfalls eine Strafe verhängt

Die ÖVP brachte gegen diesen Strafbescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. In einer ähnlichen Causa wurde eine Strafe aber mittlerweile bestätigt: Dabei ging es um Räume in einem Schloss im niederösterreichischen Wolkersdorf, die die Gemeinde dem ÖVP-Seniorenbund gratis zur Verfügung gestellt hatte. Ein grüner Lokalpolitiker wandte sich an den Rechnungshof, die ÖVP legte Beschwerde ein, weil sie bezweifelte, dass der Rechnungshof überhaupt berechtigt war, Hinweisen externer Informanten nachzugehen.

Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Strafe Ende Mai. Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschaftler Hubert Sickinger sagte damals, dass der Spruch der Verwaltungsrichter durchaus Vorbildwirkung haben könnte – etwa im Hinblick auf die Grundstücke am Mondsee und am Attersee.

SPÖ meldete Beschwerde an

Die SPÖ kündigte am Donnerstag an, in beiden Fällen in Berufung zu gehen. Sie sagte unter anderem, dass das Seegrundstück aus von den Nazis „arisiertem“ und später zurückerstattetem Vermögen stammt und die ursprünglichen Eigentümer einen auf 99 Jahre laufenden günstigen Pachtvertrag mit der SJ verfügt hätten. Der Senat unter Grubers Vorsitz akzeptierte diese Rechtfertigung nicht. Denn aus seiner Sicht „können privatrechtliche Vereinbarungen die (…) zwingenden Spendenregelungen des Parteiengesetzes nicht außer Kraft setzen“. Die SPÖ will diese Frage nun vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen. Die ÖVP forderte die SJ dagegen auf, einen angemessenen Pachtzins zu zahlen, wie das auch die JVP nun tue.

Auch gegen eine weitere Strafe von 19.000 Euro wegen nicht gemeldeter Wahlkampfinserate in parteinahen Medien will die SPÖ Beschwerde einlegen. Das auch deshalb, weil die SPÖ auf die Inserate in den Magazinen von Pensionistenverband und FSG gar keinen Einfluss gehabt habe, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte: „Bald dürfen Leute außerhalb der SPÖ nicht mehr ihre Unterstützung für unsere Anliegen öffentlich kundtun – weil sonst sofort die SPÖ eine Strafe erhält.“

FPÖ will Strafen zahlen

Die FPÖ will die Strafen unterdessen zahlen. „Unter der neuen Obmannschaft sind die Dinge neu geregelt worden, sodass sie rechtlich einwandfrei sind“, hieß es seitens der Partei. Unter Norbert Hofer halte die FPÖ die gesetzlichen Vorgaben auf Punkt und Beistrich ein.

Eingestellt hat der UPTS Verfahren gegen die SPÖ wegen der Finanzierung des Donauinselfests und gegen die FPÖ wegen des Verdachts der verdeckten Spenden an parteinahe Vereine. In beiden Fällen hatte der Rechnungshof eine Prüfung angeregt. Die Hinweise der Prüfer waren dem Senat aber zu dünn.