Schweden: Mehr Verurteilungen wegen Vergewaltigung

Ein seit zwei Jahren geltendendes Gesetz zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr hat in Schweden zu einem deutlichen Anstieg von Verurteilungen wegen Vergewaltigung geführt. Laut einer heute veröffentlichten Studie des schwedischen Rats zur Krisenprävention nahmen die Verurteilungen binnen zwei Jahren um 75 Prozent zu.

Das Gesetz stuft Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten als Vergewaltigung ein. Danach macht sich ein Mensch auch ohne Drohungen und Gewaltanwendung schuldig.

Anstieg auch ohne Gesetzesänderung

Im Jahr 2017, ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, gab es 190 Verurteilungen wegen Vergewaltigung. Im Jahr 2019 gab es 333 Schuldsprüche. 76 Fälle seien verhandelt worden, die ohne die Gesetzesänderung nicht strafrechtlich verfolgt worden wären, hieß es in der Studie.

Das seit 1. Juli 2018 geltende Gesetz sieht zudem den Tatbestand der „fahrlässigen Vergewaltigung“ vor, nach dem man sich „des Risikos hätte bewusst sein müssen, dass die andere Person nicht freiwillig“ an dem Geschlechtsakt teilnimmt. Hier gab es laut der Studie im Jahr 2019 lediglich zwölf Verurteilungen. Der Studie zufolge hatten die Gerichte Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Absicht.

Reaktion auf „#MeToo“-Bewegung

Um diese „Grauzone“ zu beseitigen, reiche das Gesetz nicht aus, da es oft einen Mangel an Beweisen gebe, erklärten die Forscher. Das Gesetz wurde als Reaktion auf die in Sozialen Netzwerken entstandene „#MeToo“-Bewegung verabschiedet.