Hausdurchsuchung hat gerichtliches Nachspiel

Eine Hausdurchsuchung der Polizei – ohne vorherige Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft – hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Polizei führte die Hausdurchsuchung im Februar durch. Sie berief sich dabei auf Gefahr in Verzug, weil Cannabisgeruch aus einer Wohnung wahrnehmbar war.

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