Finanzministerium zog Kundmachung für Verkauf von Hanf zurück

Der Vertrieb von rauchbarem Hanf in Österreichs Trafiken wird nicht wie kundgemacht schon ab nächstem Mittwoch, 8. Juli, erfolgen. In Folge einer dementsprechenden Preiskundmachung gestern im Amtsblatt der Wiener Zeitung zog das Finanzministerium diese am Nachmittag zurück. Es sei noch eine nähere, eingehende Überprüfung im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes notwendig.

Vermeldet worden war die Zulassung des Verkaufs von rauchbarem Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent. Laut Finanzministerium ist diese Zulassung allerdings im Alleingang seitens eines Abteilungsleiters im Finanzministerium erlassen worden, ohne Genehmigung vom zuständigen Sektionschef. „Die Aussetzung auf unbestimmte Zeit wird umgehend in der Wiener Zeitung kundgemacht“, sagte Finanzamtssprecher Johannes Pasquali.

Interne Verwirrung wird geprüft

Es handle sich um eine sehr sensible Frage vor allem in Bezug auf gesundheitliche Folgen. Eine bereits marginale Überschreitung des Wertes von 0,3 wäre schon ein Fall für das Suchtmittelgesetz. Aus gesundheitlichen Gründen sei daher eine eingehende Analyse notwendig. Aus diesem Grund habe der zuständige Sektionschef umgehend eine Prüfung veranlasst. Auf die Frage nach personellen Konsequenzen aufgrund des Alleingangs sagte Pasquali, dass die internen Vorgänge selbstverständlich geprüft würden.

Nun erfolge im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes vorerst einmal eine detaillierte Prüfung der eingereichten Produkte. Ziel sei es, jeglichen Zweifel bzw. ein Überschreiten des gesetzlich erlaubten Höchstwertes zu verhindern. Ein Zeithorizont für die Überprüfung wurde nicht genannt. Pasquali: „Es ist eine Frage, die gesundheitlich und auch in den Bereich Konsumentenschutz hineinreicht.“

Tabaktrafikanten gegen Hanfshops

Josef Prirschl, Obmann der Tabaktrafikanten Österreichs hatte vor dem Rückziehen des Finanzministeriums festgehalten, dass von den Trafikanten auf die Produktzulassung des Finanzministeriums gewartet worden wäre, ebenso wie auf die Preisveröffentlichung. Beides gebe nämlich den Konsumenten die Sicherheit zu wissen, dass das Produkt in der Trafik zertifiziert und sicher unter 0,3 Prozent ist.

Produkte dieser Art würden jedenfalls unter das Tabaksteuergesetz fallen und dürften nicht woanders verkauft werden. Prirschl: „Unsere Rechtsmeinung war immer, dass Produkte, unter 0,3 bisher gar nicht hätten verkauft werden dürfen in den Hanfshops, weil sie immer unter das Tabaksteuergesetz gefallen sind. Und über 0,3 sowieso nicht, weil sie dann ins Suchtmittelgesetz fallen.“