Sobotka kann trotz Ladung „Ibiza“-Ausschussvorsitz behalten

Auch wenn Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Auskunftsperson für den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss geladen wird, kann er weiter am Vorsitz festhalten. Das teilte die Parlamentsdirektion gestern auf ORF.at-Anfrage mit. Die Entscheidung, ob ein Ausschussvorsitzender sein Amt niederlegt, sei eine politische, keine rechtliche.

SPÖ und NEOS haben gestern ein Verlangen auf Auskunftspersonen eingebracht, in dem auch Sobotka als Präsident des Alois-Mock-Instituts zu finden ist. Dieser Verein mit Sitz in St. Pölten erhielt in den vergangenen drei Jahren mindestens 14.000 Euro für Inseratschaltungen im „Mock-Report“ vom Glücksspielkonzern Novomatic, dessen Involvierung in der Causa Casinos und mutmaßliche verdeckte Parteispenden nun geprüft werden.

Nationalratspräsident entscheidet

Die Opposition fordert seit Wochen den Rücktritt von Sobotka als Ausschussvorsitzenden. Er sei nicht nur wegen des Alois-Mock-Instituts befangen. Laut Parlamentskreisen besteht keine Möglichkeit, dem Nationalratspräsidenten den Vorsitz zu entziehen. „Sobotka ist aufgrund seiner Funktion als Nationalratspräsident Ausschussvorsitzender. Er wurde nicht gewählt und kann nicht abgewählt werden“, heißt es gegenüber ORF.at.

Klar ist, dass Sobotka während seiner Befragung – sofern es zu einer Ladung kommt – nicht dem Ausschuss an diesem Tag vorsitzen kann. Hier wäre es möglich, dass er sich durch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) vertreten lässt. Möglich sei ohnehin, dass der Vorsitzende den anderen Nationalratspräsidenten bestimmte Aufgaben übertragen kann oder sich „generell vertreten“ lässt. Ob und in welchem Ausmaß, entscheide der Vorsitzende.

Mehrheit kann Ladung vorerst verhindern

Sobotka werde als Auskunftsperson zu den Beweisthemen Casinos Austria, Reform des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der „Ibiza“-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs zu befragen sein, heißt es in dem SPÖ-NEOS-Verlangen.

Die Mehrheit im Ausschuss kann die Ladung von Sobotka allerdings vorerst verhindern. Gemäß Verfahrensordnung wird das Verlangen erst wirksam, „wenn die Mehrheit der Mitglieder nicht den sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand mit Beschluss bestreitet“. Geschieht das, können SPÖ und NEOS den Verfassungsgerichtshof anrufen, der dann entscheidet.

Die Koalitionspartner ÖVP und Grüne verfügen über eine Mehrheit im U-Ausschuss. Insgesamt gibt es 13 Ausschussmitglieder, fünf von der ÖVP, drei von der SPÖ, zwei von der FPÖ, zwei von den Grünen und ein Mitglied von NEOS.

Benko soll befragt werden

Erneut geladen werden auch Johann Graf, Alleinaktionär der Novomatic, Ex-Finanzminister Hartwig Löger, Milliardärin Heidi Goess-Horten und Casinos-Generalsekretärin Bettina Glatz-Kremsner. Sie konnten nach ihrer ersten Ladung nicht befragt werden. Nicht erneut geladen werden hingegen Dietmar Hoscher (Ex-Casinos-Vorstand), Alexander Labak (Ex-Casinos-Generaldirektor) und Gaston Glock.

Auf dem Verlangen findet sich unter anderen noch Rene Benko, Gründer der Signa Holding. Er soll zu den Beweisthemen Begünstigung von Dritten, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs befragt werden. Auch Kabinettsmitarbeiter von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sollen befragt werden.