Entlastungspaket für bäuerliche Betriebe gebilligt

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat gestern mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ ein Maßnahmenbündel für bäuerliche Betriebe beschlossen. Konkret wird der bisherige Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent ersatzlos gestrichen. Das heißt, dass alle Pensionen und Pensionssonderzahlungen künftig abzugsfrei zur Auszahlung gelangen.

Besserstellungen bei Pensionen

Zudem wird das „fiktive Ausgedinge“ Pensionen in Hinkunft in einem geringeren Umfang als bisher schmälern, da nur noch zehn statt dreizehn Prozent auf die Pensionsleistung angerechnet werden. Die Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung wird auf 446,81 Euro gesenkt. Bisher lag sie bei 824,51 Euro für Einheitswertbetriebe und 1.549,35 Euro für Optionsbetriebe ohne steuerliches Einkommen. Auch der SV-Beitragszuschlag von drei Prozent für Optionsbetriebe entfällt.

Verbesserungen gibt es darüber hinaus für Kinder von Landwirten, die hauptberuflich am Hof mitarbeiten. Ihre Pensionsbeitragsgrundlage wird bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers erhöht, wobei der Bund die anfallenden Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Gänze übernimmt. Die Kosten des gesamten Pakets belaufen sich auf 27 Millionen Euro.

SPÖ sieht „Unverschämtheit“

Eine „Unverschämtheit“ nannte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger das Vorgehen der ÖVP bei diesem Gesetzespaket. Aus seiner Sicht erfolge unter dem Vorwand des Ausgleichs von Covid-19-Folgen eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung einzelner Gruppen, nämlich der bäuerlichen Pensionisten und der Junglandwirte.

Ähnlich scharfe Kritik wie die SPÖ übte auch NEOS. Ihr Sozialsprecher Gerald Loacker sagte, hier gehe es um eine in vieler Hinsicht bereits privilegierte Kategorie von Pensionisten. Die ÖVP betreibe schlichtweg Klientelpolitik. Die anderen Parteien verwiesen hingegen auf die schwierige Lage durch CoV.