Nachtlokale könnten ab 1. August bis 4.00 Uhr öffnen dürfen

Wenn die epidemiologische Situation es erlaubt, könnten Nachtlokale ab 1. August wieder bis 4.00 Uhr öffnen dürfen – das habe man vom Gesundheits- und vom Tourismusministerium in Aussicht gestellt bekommen, sagte der Sprecher des Verbandes der österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, gestern der APA. Diese Lockerung werde es aber nur geben, „wenn die epidemiologische Situation es zulässt“, so das Gesundheitsministerium.

15. Juli als Entscheidungstag

„Wir haben uns den 15. Juli als Entscheidungstag genommen, um ab 1. August mit einer Belegung von maximal 60 Prozent der zugelassenen Personen bzw. maximal 200 Personen aufzusperren“, berichtete Ratzenberger. Die Sperrstunde werde dann auf 4.00 Uhr verlängert.

Ab Mitte August sollen die Lokale bis zu 750 Leute bewirten dürfen. Geplant seien dafür Sektorlösungen mit bis zu 200 Personen pro Sektor (ein Sektor wäre beispielsweise der Barbereich), wobei aber keine baulichen Maßnahmen vorgesehen seien. Die Unternehmen sollen zudem Präventionskonzepte erstellen und Coronavirus-Beauftragte einsetzen, die etwa auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände und auf die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln achten.

E-Mail-Adressen bei Infektionsverdacht

Auf freiwilliger Basis sollen Lokalbesucher E-Mail-Adressen angeben können, damit man sie über einen Infektionsverdacht verständigen kann. „Wenn eine Gruppe von fünf, sechs Leuten kommt, reicht es, wenn einer sich einträgt, der würde ja die anderen auch informieren“, so Ratzenberger.

„Das ist an sich sehr positiv, wir haben aber noch einen großen Punkt, das ist der Fixkostenzuschuss“, sagte der Sprecher der Nachtgastronomen. Die Nachtgastronomie sei seit der ersten März-Woche geschlossen, man fordere daher rückwirkend für vier Monate einen 100-prozentigen Ersatz der Fixkosten. „Der Fixkostenersatz muss kommen, weil wir sonst lauter verschleppte Insolvenzen haben“, warnte Ratzenberger.