Supreme Court bestätigt Strafen gegen „untreue Wahlleute“

Der Oberste US-Gerichtshof hat Strafen gegen Wahlleute gebilligt, die bei einer Präsidentschaftswahl entgegen dem Wählervotum dem siegreichen Kandidaten ihre Stimme verweigern. Der Supreme Court in Washington urteilte gestern, die Bundesstaaten hätten das Recht zu Strafen gegen solche „untreuen Wahlleute“. Sie dürften nicht das Votum von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern ins Gegenteil verkehren.

Der Gerichtshof befasste sich in dem Urteil mit einer Besonderheit des US-Wahlrechts: In den USA wählen Bürgerinnen und Bürger den Präsidenten nicht direkt, sondern indirekt über ein Kollegium aus Männern und Frauen („Electoral College“). Dieses Kollegium aus 538 Personen ist es letztlich, das den Präsidenten wählt. In diesem Gremium hat jeder Staat so viele Vertreter, wie er Abgeordnete und Senatoren im Bundesparlament hat.

Die US-Verfassung schreibt den Wahlleuten zwar nicht vor, entsprechend dem Wahlausgang in ihrem jeweiligen Bundesstaat abzustimmen. In der US-Geschichte hat sich das aber so durchgesetzt – und viele Bundesstaaten verpflichten die Wahlleute dazu. 15 Bundesstaaten haben Strafen gegen Wahlleute verankert, die gegen das Wählervotum verstoßen.

Nach Weigerungen Strafen verhängt

Nach der letzten Präsidentschaftswahl 2016 hatten insgesamt fünf Wahlleute sich geweigert, für die Demokratin Hillary Clinton zu stimmen, obwohl diese in den jeweiligen Bundesstaaten die Mehrheit gewonnen hatten. Zwei Wahlleute wandten sich gegen den republikanischen Wahlsieger Donald Trump.

Die Bundesstaaten Colorado und Washington im Westen des Landes verhängten daraufhin Strafen gegen zwei Wahlleute: 1.000 Dollar (890,95 Euro) Geldstrafe in einem Fall, ein Entzug des Wahlleutemandats im anderen Fall. Die Wahlleute zogen dagegen vor Gericht und argumentierten, sie hätten Wahlfreiheit.

Der Supreme Court sah das anders. „Der Text der Verfassung und die Geschichte unserer Nation erlauben es einem Bundesstaat, die Einhaltung des Versprechens eines Wahlmanns durchzusetzen, den Nominierten seiner Partei – und die Entscheidung der Wähler des Bundesstaates – als Präsidenten zu unterstützen“, urteilten die Verfassungsrichter. Es habe „lange Tradition“, dass Wahlleute nicht frei in ihrer Entscheidung seien. „Sie müssen für den Kandidaten stimmen, den die Wähler eines Bundesstaates ausgewählt haben.“