Zwölf Jahre Haft für Weizsäcker-Mord

Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte heute eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Der Angeklagte hatte im vergangenen November den jüngsten Sohn von Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker während eines Vortrags erstochen. Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Als Mordmotiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.