Airlines beklagen Regeln bei Einreiseverboten für Drittstaaten

Der Luftfahrtsektor beklagt die Vielzahl unterschiedlicher Regeln der EU-Länder für die Einreise aus Drittstaaten. In der EU gebe es einen „Flickenteppich von Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen“, so die Verbände Airlines for Europe und ACI Europe gestern Abend. „Infolgedessen gibt es sehr wenig Klarheit und erhebliche Unsicherheit darüber, welche Bürger wohin reisen können.“

Die EU-Länder hatten sich Ende Juni auf eine Liste von 15 Drittstaaten geeinigt, für die ab Juli die wegen der Coronavirus-Pandemie verhängten Einreiseverbote aufgehoben werden können. Die Verhandlungen dazu hatten mehrere Tage gedauert. Der gemeinsam beschlossenen Empfehlung folgten die Länder dann aber auf sehr unterschiedliche Weise.

„EU-Länder halten sich nicht an Plan“

„Die EU-Länder halten sich nicht an ihren eigens beschlossenen Plan“, beklagte der Vorsitzende von ACI Europe, Olivier Jankovec. „Wir können es uns nicht leisten, die Situation so chaotisch zu beenden, wie wir sie begonnen haben.“

Das unterschiedliche Vorgehen der Länder sei auch nicht konsequent, merkten die Fluggesellschaften an: So könne etwa ein japanischer Tourist nach Warschau fliegen und dann innerhalb des Schengen-Raums ohne Kontrollen weiterreisen. In dieser „kritischen Phase der Wiederöffnung“ sollten die Regierungen „die Politik sein lassen“ und stattdessen dem eigens festgelegten wissenschaftlich fundierten Ansatz folgen.

Die EU hatte wegen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus im März für nicht unbedingt notwendige Besuche in der EU entschieden, die Einreise zu untersagen. Gemäß der Empfehlung des Rats der Mitgliedsstaaten ist die Einreise aus folgenden Ländern nun wieder möglich: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay.

Auch Reisenden aus China gab die EU grundsätzlich grünes Licht. Allerdings wird die Volksrepublik erst in die Liste aufgenommen, wenn sie selbst EU-Bürger ins Land lässt. Die Liste soll alle zwei Wochen aktualisiert werden.