RH-Präsidentin Kraker für Übertragung von U-Ausschüssen

In der anhaltenden Diskussion über eine größere Öffentlichkeit von U-Ausschüssen spricht sich nun auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im „profil“-Interview für eine Liveübertragung der Befragungen von Auskunftspersonen in einem Untersuchungsausschuss wie etwa dem derzeitigen „Ibiza“-U-Ausschuss aus: „Ich fände es sinnvoll, wenn dieser Untersuchungsausschuss direkt übertragen wird. Weil sich dann die Bürger selbst ein Bild machen können.“ Das sei ein Beitrag zu mehr Transparenz.

Eine Liveübertragung hatten zuletzt auch die zurückgetretene Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie alle Parteien bis auf die ÖVP befürwortet. Erst am Donnerstag brachte NEOS einen Initiativantrag im NR-Plenum ein, um in parlamentarischen U-Ausschüssen mehr Öffentlichkeit zu bekommen. So sollen etwa Ton- und Bildaufnahmen von medienöffentlichen Befragungen „aktueller oder ehemaliger oberster Organe des Bundes und der Länder“ den Medien zur Verfügung gestellt werden. Damit sind etwa Bundespräsident, Bundeskanzler, die Bundesminister und Staatssekretäre gemeint.

Rasche Umsetzung der Parteifinanzenprüfung gefordert

Von der Regierung fordert Kraker außerdem die rasche Umsetzung der Prüfung der Parteifinanzen durch den Rechnungshof. Hier sende die Regierung zwar Signale, sie habe jedoch „noch nichts schriftlich gesehen“. „Die direkte Prüfung der Parteifinanzen könnte die Regierung auch mit einfacher Mehrheit beschließen, dafür braucht es keine Zweidrittelmehrheit. Das sollte man gleich machen“, so die Rechnungshofpräsidentin.

Außerdem kündigt Kraker an, auch die Finanzen der Parlamentsklubs prüfen zu wollen. Die letzte derartige Prüfung hat der Rechnungshof Ende der 1990er Jahre durchgeführt. Für möglich hält Kraker u. a. eine Prüfung der Social-Media-Aktivitäten aller Klubs. „Es ist wichtig, dass es keine Querfinanzierung zwischen Klub und Partei gibt“, so Kraker. Die FPÖ musste zuletzt 185.000 Euro Geldbuße bezahlen, weil der Parlamentsklub die Facebook-Seite von Parteichef Heinz-Christian Strache betrieben hatte, was als unzulässige Parteispende des (mit staatlichen Förderungen finanzierten) Klubs gewertet wurde.