ÖBAG: Schmid soll Chefposten-Ausschreibung mitformuliert haben

Wie die „Presse“ gestern berichtet hat, sind heikle Chatprotokolle rund um die Bestellung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid in der Staatsholding aufgetaucht, die zeigen sollen, dass Schmid als damaliger Generalsekretär im Finanzministerium selbst in die Adjustierung des Ausschreibungstextes für den ÖBAG-Posten eingriff.

Zum Jahresende 2018 wurde die Ausschreibung für den wichtigen staatlichen Posten vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt war Schmid Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium von Hartwig Löger (ÖVP).

Eine Kabinettsmitarbeiterin schrieb Schmid am 26.12.2018 laut „Presse“: „Telefoniere mit Frau W. wegen dem Ausschreibungstextes – haben den Text jetzt ein wenig verändert. Ziehen dann am Ende über euch die Feedback-Schleife.“ Frau W. ist laut Zeitung eine Personalberaterin, die den Text für die Ausschreibung verfasst hat. Schmid schrieb seiner Mitarbeiterin zurück: „Super! Danke dir.“

„Ich bin aber nicht international erfahren“

Kurze Zeit später erhält Schmid wieder eine Nachricht. Er wird darüber informiert, dass als Kriterien für den Job unter anderem „Führungserfahrung im öffentlichen Sektor“, „verhandlungssicheres Englisch“, „Erfahrung in Aufsichtsräten staatlicher oder teilstaatlicher Unternehmen“ angeführt sind. Die Kollegin schreibt laut „Presse“, es werde empfohlen, die Anforderung „Internationale Erfahrung“ in der Ausschreibung zu belassen.

Schmid entgegnet: „Ich bin aber nicht international erfahren.“ Die Kollegin antwortet: Schmid sei lange Zeit für das Außenministerium in Brüssel gewesen, „da kann man deine internationale Erfahrung schon anführen“.

Die Chatprotokolle sind im Zuge der Casinos-Ermittlungen aufgetaucht und finden sich im Ermittlungsakt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Im Casinos-Verfahren ist Schmid Beschuldigter. Um ihn gibt es auch Drogengerüchte, die laut Schmids Anwalt aber verjährt seien bzw. rechne er mit einer raschen Einstellung von Ermittlungen. Es gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung.