Hass im Netz: Plattformen je nach Userzahl verantwortlich

Onlineplattformen sollen potenziell rechtswidrige Inhalte rascher löschen. Das ist ein Ziel der von der Regierung angekündigten Initiative gegen Hass im Netz. Unklar ist allerdings noch, wer von diesen Regeln im Detail betroffen sein wird. Wie Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) heute sagte, soll die Abgrenzung nach Anzahl der Nutzer erfolgen.

Eine konkrete Zahl nannte Edtstadler, die im Kanzleramt gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema eröffnete, nicht. Die Frage, ob damit auch nicht kommerzielle Plattformen wie die Onlineenzyklopädie Wikipedia von den neuen Regeln erfasst werden könnten, blieb ebenfalls offen.

Klarnamenpflicht kommt nicht

Klargestellt wurde von Edtstadler allerdings, dass die Plattformen nicht verpflichtet werden sollen, die Identität ihrer Nutzer zu kennen. Das hatten insbesondere die Grünen abgelehnt. „Es wird keine Klarnamenpflicht kommen“, sagte die ÖVP-Ministerin. Festschreiben will Edtstadler die Verpflichtung zum „unverzüglichen Löschen“ klar rechtswidriger Postings. Außerdem sollen die Plattformen Ansprechpartner für Betroffene und Behörden nominieren. Zadic kündigte Regeln an, um Opfern rasch zu ihrem Recht zu verhelfen – etwa durch eine verstärkte Ermittlungspflicht der Behörden.

Konkrete Gesetzesentwürfe wollen die Ministerinnen im Sommer vorlegen. Ab welcher Nutzergrenze die neuen Regeln gelten sollen, wollte Edtstadler vor der Gesetzesbegutachtung nicht beantworten. Definitiv von den neuen Regeln ausgenommen werden sollen der Ministerin zufolge aber die Onlineauftritte von kleinen Vereinen. Bezüglich der Onlineforen der Zeitungen betonte sie, dass diese ohnehin dem Medienrecht unterliegen. Allerdings lasse das Medienrecht eine Lücke zu den Plattformbetreibern: „Diese Lücke wollen wir schließen.“