Mehrere Personen mit Schutzmaske beim Einkaufen.
APA/Helmut Fohringer
Mit Freitag

Die Rückkehr der Maske

Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt mit Mitternacht wieder in umfassender Form. Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Post- und Bankfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen. Die entsprechende Verordnung wurde nun veröffentlicht.

Angesichts des Anstiegs der täglichen Covid-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich hat die Regierung bereits am Dienstag angekündigt, dass die Mitte Juni gelockerte Maskenpflicht ab Freitag wieder verschärft wird. In der vergangenen Nacht erließ Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nun die entsprechende Verordnung, mit der die – nach wie vor gültige – „Lockerungsverordnung“ entsprechend adaptiert wird.

Die Maskenpflicht gilt ab Freitag in zahlreichen zusätzlichen Bereichen. Wieder eingeführt wird die Pflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops, Greißlereien und Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen, das gilt auch bei Postpartnern.

Grafik zur Maskenpflicht ab dem 24. Juli 2020
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Pflicht auch in Krankenanstalten und Pflegeheimen

In der Verordnung eindeutig klargestellt wurde nun, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Laut Gesundheitsministerium gilt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen: Klienten müssen dort ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für jene Patienten, die stationär in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen sind, gilt laut dem Büro Anschobers hingegen keine generelle Maskenpflicht.

Nichts Neues beim Friseur

Unverändert bleibt die Vorschrift des Mund-Nasen-Schutzes bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen der nach wie vor geltende Einmeterabstand nicht eingehalten werden kann. Betroffen davon sind beispielsweise Friseurbesuche oder der Gang zum Physiotherapeuten. Diese Regelung gilt auch weiterhin für Demonstrationen.

Aufrecht bleibt auch die bis zuletzt geltende Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis aufzusetzen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum – abgesehen am Sitzplatz.

Keine Änderungen bedeuten die neuen Regeln in Oberösterreich, das nach Häufungen von Neuinfektionen bereits eine strengere Maskenpflicht eingeführt hatte. Diese bleibt bestehen.

Psychologischer Effekt

Gesundheitsminister Anschober hatte am Dienstag in der ZIB2 die Rückkehr der Maskenpflicht damit argumentiert, dass vulnerable Gruppen vor allem dort geschützt werden sollten, wo tägliche Erledigungen notwendig seien: Lebensmittel einkaufen oder eine Post- oder Bankfiliale müsse jeder und jede aufsuchen – ein Restaurant besuchen aber nicht. Anschober räumte – wie schon Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) – bei der Pressekonferenz zuvor ein, dass die Regierung auch auf den psychologischen Effekt setzt: Das deutliche gesunkene Risikobewusstsein solle wieder gesteigert werden.

Gesundheitsminister Anschober über die Maskenpflicht

Wegen des Anstiegs der täglichen Covid-19-Infektionszahlen hat die Regierung die Mitte Juni gelockerte Maskenpflicht wieder verschärft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) spricht über die Rückkehr der Maskenpflicht in Supermärkten, Bank- und Postfilialen.

Österreich ist mit der Rückkehr zur Maskenpflicht kein Einzelfall: Belgien führt sie für öffentliche Plätze am Samstag wieder ein. Seit Montag gilt in Frankreich erstmals eine Maskenpflicht in allen Geschäften und anderen geschlossenen Räumen.

NEOS fordert Begutachtungen

Kritik an der neuen Verordnung kam am Donnerstag von NEOS: Klubobman Nikolaus Scherak verwies darauf, dass die Verordnung „überraschend“ auch Tankstellenshops und Bäckereien enthält. Es sei „kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt“. Die Regierung habe offenbar „aus dem Desaster der letzten Covid-Verordnung nichts gelernt“, sagte er mit Blick auf die vom Verfassungsgerichtshof am Mittwoch teilweise aufgehobene Verordnung zu den bereits ausgelaufenen Ausgangsbeschränkungen. Seine Fraktion fordert daher, dass es „bei derart einschneidenden Verordnungen“ in Zukunft eine Begutachtung geben soll.

Wie auch die SPÖ fordert NEOS erneut eine Generalamnestie für Coronavirus-Strafen. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sagte dazu, es brauche jetzt „rasche Lösungen, damit die Menschen nicht die Rechnung für das rechtswidrige Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung zahlen müssen“. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage knapp, das Ministerium „evaluiert in dieser Hinsicht mehrere Optionen, um eine ausgewogene und bürgerfreundliche Lösung zu schaffen“.

Maskenpflicht auch bei Gottesdiensten

Kirchen und Religionsgesellschaften verschärften diese Woche nach Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) ebenfalls die Covid-19-Prävention: Auch hier ist ab Freitag die Maskenpflicht im Gottesdienst wieder gültig, lautet der wichtigste Punkt. In katholischen Gottesdiensten gilt die Maskenpflicht über die jüngste Vereinbarung mit dem Kultusministerium hinaus. Nicht nur in Regionen mit gehäuften Coronavirus-Fällen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, sondern – fast – österreichweit. Nur Vorarlberg bleibt angesichts geringer Infektionen derzeit bei der Empfehlung.