Derzeit keine Anträge zu Abstandsregelung bei VfGH

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit keine Beschwerden gegen die Ein-Meter-Abstandsregelung vor. Aktuell seien keine Anträge dazu bekannt, hieß es heute auf Nachfrage der APA. Verfassungsexperten gehen – nach der Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung – davon aus, dass auch das Abstandsgebot gesetzwidrig sein dürfte.

Der VfGH kann aber Gesetze oder Verordnungen nicht von sich aus prüfen, sondern nur, wenn Rechtsfragen über einen Antrag oder eine Beschwerde an ihn herangetragen werden.

Die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen hat der VfGH zum größten Teil aufgehoben. Der Gerichtshof argumentierte, dass das Covid-19-Gesetz nur Regelungen für bestimmte konkret genannte Orte, aber kein allgemeines Verbot für den „öffentlichen Raum“ zulässt. Das trifft nach Meinung von Verfassungsexperten auch auf die Abstandsregelung zu.

Folge man der Argumentation des VfGH, habe auch die grundsätzliche Abstandsregelung an öffentlichen Orten die gesetzliche Grundlage verloren, sagte etwa der Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko. Denn auch der Einmeterabstand wurde in der Verordnung generell für das Betreten „öffentlicher Orte“ vorgeschrieben.