Einreise aus Risikogebieten: PCR-Test letztlich erforderlich

Die Einreise nach Österreich aus Coronavirus-Risikogebieten ist laut Gesundheitsministerium entgegen zuvor anderslautender Interpretation aus dem Ressort doch in jedem Fall nur mit negativem PCR-Test möglich. Der vorläufigen Letztinterpretation der Verordnung durch das Ministerium ging ein Hin und Her voraus – schließlich wurde heute Vormittag eine zuvor kommunizierte Ansicht abermals revidiert.

Damit gilt für alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten, dass sie bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen – oder einen solchen dann in der anzutretenden Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium letztlich. Zuvor hatte es – nach mehrmaliger Rückfrage – geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv doch nicht der Fall, heißt es in der aktuellen Auskunft.

Die neue Einreiseverordnung gilt ab kommendem Montag, für Personen, die sich an diesem Tag bereits im Ausland befinden, gelten die Änderungen erst ab Donnerstag, 30. Juli.

PCR-Test binnen 48 Stunden während Heimquarantäne zu beantragen

Grundsätzlich gilt damit, dass Österreicherinnen und Österreicher, EU- und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) bei der Einreise aus einem Risikogebiet einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Ist dies nicht möglich, so ist laut dem Verordnungstext eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Während dieser ist dann der erwähnte PCR-Test zu beantragen – und zwar innerhalb von 48 Stunden.

Drittstaatsangehörige müssen jedenfalls in Quarantäne

Eine verpflichtende Quarantäne auch bei negativem PCR-Test gilt nur für Drittstaatsangehörige. Diese Personengruppe darf freilich (wie schon bisher) grundsätzlich ohnehin nicht nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es nur für jene, die über ein Schengen-Land einreisen. Voraussetzung für eine solche Einreise ist weiterhin ein negativer PCR-Test; dieser darf nun nicht älter als 72 Stunden sein.

Im Gegensatz zum Ist-Stand müssen die Betroffenen aber auch bei Vorliegen eines solchen negativen Testergebnisses verpflichtend in einer zehntägigen (Heim-)Quarantäne verbleiben. Ein „Freitesten“ daraus ist nicht möglich. Auch ist für die Quarantäne eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich wie etwa jene aus den zuletzt wegen hoher CoV-Zahlen diskutierten Balkan-Ländern sind von dieser Regelung nicht betroffen, sondern fallen unter die oben erwähnten Bestimmungen.