Lübcke-Prozess wird fortgesetzt

Der Prozess in Deutschland um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird heute nach dreiwöchiger Sommerpause fortgesetzt. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt muss sich Stephan E. wegen Mordes und sein Mitangeklagter Markus H. wegen Beihilfe verantworten. In dieser Woche sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Während heute nach Angaben einer Sprecherin Urkunden verlesen werden sollen, wird morgen die Zeugenaussage eines Sohnes von Lübcke erwartet. Die Familie des getöteten Politikers – seine Witwe und zwei Söhne – nehmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Damit kommt in dem Verfahren ein Angehöriger des Opfers zu Wort.

Zwei Tatversionen

Die Prozesstage vor der Sommerpause hatten vor allem unter dem Eindruck der Vernehmungsvideos gestanden, in denen sich Stephan E. von Kriminalbeamten sowie vor einem Ermittlungsrichter zu der Tat geäußert hatte. Während er in der ersten Vernehmung gestanden hatte, als Einzeltäter gehandelt und Lübcke im Juli 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben, schilderte er in den folgenden Vernehmungen eine andere Tatversion.

Dieser zufolge war er mit Markus H. zu Lübcke gefahren, um ihn einzuschüchtern und zu schlagen oder zu treten. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe hielt. E. Anwälte hatten vor der Sommerpause angekündigt, ihr Mandant werde sich ausführlich einlassen – nach Angaben des Gerichts vermutlich bereits in dieser Woche am Donnerstag.