BUWOG-Prozess: „Schwiegermuttergeld“ lässt Fragen offen

Am 148. Tag im BUWOG-Prozess ist heute das 500.000-Euro-„Schwiegermuttergeld“ im Mittelpunkt gestanden. Geladen war nur ein Zeuge, Heinrich S., Wirtschaftstreuhänder in der Schweiz. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) will das Geld bar von seiner Schwiegermutter erhalten haben. Letztlich landete es auf einem Konto der Mandarin-Gesellschaft, so wie ein Teil der BUWOG-Provision.

Für die Staatsanwaltschaft sind sowohl die – durch Investments vermehrten – ursprünglichen 500.000 Euro als auch der Zufluss von der BUWOG-Provision Geld des Ex-Finanzministers, was dieser in beiden Fällen bestreitet. Dass das Geld letztlich auf dem Mandarin-Konto vereint wurde, sieht die Anklage als Beweis, dass es immer Grasser gehört habe. Grasser hingegen argumentiert, das Geld gehöre seiner Schwiegermutter.

Zeuge Heinrich S. wurde per Videokonferenz in der Schweiz vernommen. Die ganze Geschäftsverbindung mit Grasser habe ihm der Banker Julius Meinl empfohlen, der im Frühsommer 2005 in der Schweiz mit ihm darüber gesprochen habe, dass die Unternehmerfamilie Swarovski Geld über die Meinl Bank veranlagen wolle – zunächst eine „kleinere Summe“, also unter einer Million Euro. Er habe dann die Gesellschaft Ferint AG angeboten, die er für solche Treuhandgeschäfte nutzte, schilderte der Zeuge.

Treuhandvertrag liegt nur in Kopie vor

Die 500.000 Euro wurden von Grasser in den Jahren 2005 und 2006 in bar in die Meinl Bank gebracht – Grasser war damals amtierender Finanzminister. Einmal habe er einen Einzahlungsbeleg für 330.000 Euro in bar auf das Ferint-Konto unterschrieben, bestätigte der Zeuge. Er habe aber das Geld nie in der Hand gehabt, die Unterschrift sei ihm am Rande einer Sitzung in der Meinl Bank „passiert“. S. war auch Direktor bei der Meinl-European-Land-Gesellschaft, einem Immobilienfonds der Meinl Bank. Ein anderes Mal habe ihm Grasser 70.000 Euro in bar übergeben, damit er das Geld auf das Ferint-Konto einzahle. „Ich habe nicht nachgezählt“, so der Treuhänder.

An sich wäre es nicht so schwierig, Licht in die Angelegenheit zu bringen – wenn, wie so oft in diesem Wirtschaftsverfahren, nicht einiges fehlen würde. Zum Beispiel der Originaltreuhandvertrag zwischen Grasser und S. für das „Schwiegermuttergeld“, das auf einem Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank angelegt wurde. Davon liegt nur eine von einem Schweizer Einwohneramt beglaubigte Kopie vor – das Original sei sicher verwahrt, wo, wisse er aber nicht, meinte der Zeuge.

Oder überhaupt eine Bestätigung der Schwiegermutter, dass sie die wirtschaftlich Berechtigte des Geldes sei. Der Zeuge sagte aus, dass er nie überprüft habe, ob die Schwiegermutter tatsächlich die Berechtigte des Geldes ist, wie ihm Grasser gesagt habe.

Widersprüche in Zeugenaussagen

Schließlich gibt es auch noch Widersprüche in den Zeugenaussagen: Günter W., ehemals Vorstand bei der Meinl Bank, wo das „Schwiegermuttergeld“ entgegengenommen wurde, hatte im Dezember des Vorjahres als Zeuge ausgesagt, dass für die Vermögensverwaltung die Meinl Bank nicht zuständig war – sonst wäre eine Gebühr verrechnet worden, was nicht der Fall war.

S. hingegen sah heute schon die Meinl Bank als Verwalter. Wer die Entscheidung getroffen habe, das ganze Geld in einen Hypo-Alpe-Adria-Bank-Genussschein zu investieren, wisse er nicht, sagte der Zeuge. Er hab nur – gegen eine Gebühr – die Ferint AG als „Marktplatz“ zur Verfügung gestellt, die Vermögensveranlagung habe er nicht übernommen.

Urteil im Herbst erwartet

Die Auflösung des Treuhandvertrags habe er auch nur mit Grasser vereinbart. Mit Grassers Schwiegermutter habe er nie Kontakt gehabt. Von Richterin Marion Hohenecker gefragt, wieso er sich nicht über die Mittelherkunft erkundigt habe, meinte er, das wäre Aufgabe der Meinl Bank gewesen, nicht seine. Eigentümerin der Ferint AG, wo er selber Geschäftsführer war, sei seine Mutter gewesen.

Als das Journalisten erfahren hätten, hätten sie die damals 85-Jährige in der Schweiz aufgesucht und mit Fragen bedrängt. Seine Mutter sei als Geschäftsfrau zunächst im Tankstellengeschäft tätig gewesen und dann in anderen Bereichen. Dass in einem Formular für die Meinl Bank bei einer Prüfung durch die Nationalbank der Mädchenname seiner Mutter angegeben war, erklärte er mit den Sitten in Italien, wo seine Mutter ursprünglich herstamme. Erst als er durch die Medienberichte und die Nachfragen der Behörden Zweifel an Grassers Angaben bekam, habe er eine Geldwäscheverdachtsmeldung gemacht.

Zum Schluss des Verhandlungstages im Wiener Straflandesgericht führte Grasser-Anwalt Norbert Wess noch aus, dass aus seiner Sicht die Zeugenladungen bis auf eine Auskunftsperson mit den noch wenigen ausstehenden Terminen demnächst abgearbeitet seien. Die Richterin selbst hatte ein Urteil für den Herbst in Aussicht gestellt.