Blümel kündigte 100-prozentigen Fixkostenzuschuss an

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat heute nochmals die verschiedenen Coronavirus-Hilfen für Unternehmen erläutert und dabei gleich eine Erweiterung des Fixkostenzuschusses angekündigt. Unternehmen wurden bisher rund 6,4 Mrd. Euro an Steuern gestundet. Fünf Mrd. Euro davon bleiben den Firmen dank des Verlustrücktrags tatsächlich als Liquidität, sagte Blümel vor Journalisten und Journalistinnen.

Für Betriebe aus besonders betroffenen Branchen kündigte der Politiker einen 100-prozentigen Fixkostenzuschuss an – etwa für Nachtgastronomie, Veranstalter und Reisebüros. Bisher gab es bis zu 75 Prozent.

Bis zu 90 Millionen Euro

Die zweite Phase des Fixkostenzuschusses startet im September. Die EU-Kommission muss noch ihr Okay geben. Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro.

Eine weitere Entlastungsmaßnahme ist der Verlustrücktrag. Mit der heute in Begutachtung gehenden Verordnung können betriebliche Verluste aus dem Coronavirus-Jahr in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018 (bis zu zwei Mio. Euro), rückgetragen werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt. Anträge sind auf FinanzOnline möglich.

Ausweichend bei parlamentarischer Kontrolle

Auf die Frage, ob die Coronavirus-Hilfen, die von der staatlichen Agentur COFAG vergeben werden, auch parlamentarisch kontrolliert werden, wie es die Opposition fordert, blieb Blümel ausweichend. Dem, was das Parlament beschließe, werde nachgekommen, so der führende ÖVP-Politiker. Freilich hat die ÖVP mit den Grünen die entscheidende Mehrheit, um eine parlamentarische Kontrolle in Form eines Unterausschusses des Budgetausschusses zu ermöglichen.

Blümel verteidigte das aktuelle Konstrukt. Alle Parteien und Sozialpartner seien unter Wahrung des Bankgeheimnisses in den COFAG-Beirat eingebunden. Diese „breite Einbindung“ müsse in Anspruch genommen werden. Der Beirat hat kein Vetorecht.