Upskirting-Verbot: Schon Fotografieren strafbar

Die zwei großen Pakete mit Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ und der Reform des Amtsgeheimnisses sind zwar immer noch nicht ganz ausverhandelt. Aber Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) berichtete in der „Presse“ (Donnerstag-Ausgabe) von einer Teileinigung auf das Upskirting-Verbot. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe droht künftig für unbefugtes Fotografieren des Intimbereichs.

Zuletzt war noch offen, ob schon die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung verdeckt aufgenommener Fotos oder Videos etwa „unter den Rock“ unter Strafe gestellt wird. Jetzt wurde laut Raab zwischen ÖVP und Grünen vereinbart, dass „bereits das unbefugte, absichtliche Fotografieren oder Filmen ohne Einwilligung einer Person mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden“ kann.

Das schon seit Längerem angekündigte Gesamtpaket mit Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ sei derzeit „noch in der finalen Phase der Verhandlungen“, berichtete Raab. Sowohl dieses Vorhaben als auch das neue Informationsfreiheitsgesetz wurden eigentlich schon für Ende Juli erwartet.