AUA schränkt Ausnahmen von Maskenpflicht ein

Eine Schutzmaske ist für Kundinnen und Kunden der AUA bereits seit Mai Pflicht – und zwar vom Eintritt in den Terminal bis zur Ankunft am Ziel. Ausnahmen gab es aus medizinischen Gründen, die ab 1. September jedoch eingeschränkt werden: Zum Fliegen ohne Maske muss das vorher bereits nötige ärztliche Attest auf einem AUA-Formblatt vorgelegt werden, ein negativer Coronavirus-Test ist notwendig.

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