Christchurch-Attentäter will vor Gericht nicht selbst sprechen

Der Attentäter von Christchurch will vor der Urteilsverkündung nicht mehr selbst das Wort ergreifen. Das verlautete heute aus Gerichtskreisen. Ursprünglich hatte der 29-jährige Rechtsextremist aus Australien angekündigt, sich selbst vertreten zu wollen.

Pflichtanwalt wird kurze Erklärung verlesen

Nach dreitägigen Anhörungen von Überlebenden und Angehörigen der Opfer der blutigen Anschläge auf zwei Moscheen in Neuseeland hätte er sich morgen selbst äußern dürfen. Darauf will er nun verzichten. Ein Pflichtanwalt werde eine kurze Erklärung verlesen, hieß es. Lange hatte es Befürchtungen gegeben, der Angeklagte könnte den Termin als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen.

Zuvor will auch die Staatsanwaltschaft noch eine Stellungnahme einreichen. Dann wird der Richter Cameron Mander das Strafmaß verkünden. Das könnte morgen, möglicherweise aber auch erst am Montag geschehen.

Brenton Tarrant hatte am 15. März 2019 zwei Moscheen überfallen und 51 Gläubige getötet. 50 weitere wurden verletzt. Im März hatte er sich schuldig bekannt, ein Prozess entfiel. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung – ein Strafmaß, das es in Neuseeland noch nicht gegeben hat.