Gericht hebt Berliner Demoverbot auf

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für morgen geplanten Demonstration gegen die von der Politik verhängten Pandemiemaßnahmen wieder aufgehoben. Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht heute mit.

Aus dem Konzept des Anmelders sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachten“ werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Pandemiepolitik ableiten, erklärte das Gericht.

Außerdem bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.

Zusätzliche Auflagen

Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, auch muss regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Gegen den Beschluss kann die Versammlungsbehörde vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen. Die Versammlungsbehörde hatte die Großdemonstration wegen des Infektionsschutzes am Mittwoch verboten, gestern legte der Anmelder Querdenken 711 dagegen Beschwerde ein.