18 Monate bedingt für Kunstflugpiloten

Ein 56-jähriger Segelkunstflugpilot ist heute am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Er habe seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und dadurch den Tod einer Passagierin zu verantworten, so das Gericht. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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